
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat eine Übersicht über die tariflichen Ansprüche des § 7 BRTV betreffend Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss, Wegezeitentschädigung und Unterkunft sowie deren lohnsteuerliche Behandlung erstellt.
Ist ein Arbeitnehmer außerhalb des Betriebes auf wechselnden Baustellen tätig, gewährt der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) verschiedene Ansprüche, mit denen Belastungen und Mehraufwendungen, die sich mit der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung auf allen Bau- und Arbeitsstellen des Betriebes ergeben, ausgeglichen werden.
Die Zahlung von Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss, Wegezeitentschädigung und Unterkunft sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Durch Einführung der neuen Wegezeitentschädigung mit Wirkung zum 01. Januar 2023 wurden die tariflichen Ansprüche teilweise neu geregelt.
Zur Erläuterung und Erleichterung der Anwendung in der betrieblichen Praxis hat der ZDB diese tariflichen Ansprüche und deren lohnsteuerliche Behandlung in einer Übersicht zusammenfassend dargestellt und durch Beispielsfälle veranschaulicht.
Diese Übersicht unterscheidet sich insofern von dem Fragen-Antwort-Katalog zur neuen Wegezeitentschädigung, der ausschließlich die Anspruchsvoraussetzungen der Wegezeitentschädigung betrachtet.
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