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11.06.2024
Allgemein

Bekanntmachung der korrigierten Pfändungsfreigrenzen 2024

Die Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c ZPO wurden im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben und zwischenzeitlich korrigiert.

Am 16. Mai 2024 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c ZPO bekannt gemacht. Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO betragen ab dem 1. Juli 2024:

Für Arbeitseinkommen nach Abs. 1 € 1.491,75 monatlich, € 343,31 wöchentlich und € 68,66 täglich.

Die weiteren ab dem 1. Juli 2024 geltenden Pfändungsfreibeträge sind in der „korrigierten Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024“ (Anlage) dargestellt.

Dateityp

Pfändungsfreigrenzen 2024

Berichtigung_der_Pfaendungsfreigrenzen_2024.pdf

Ihr Ansprechpartner

Raphael Stuffer

Rechtsanwalt

Telefon: 069 / 9 58 09-120
E-Mail: stuffer@bgvht.de

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