Beim 13. Wohnungsbau-Tag 2022 am 17.02.2022 hatte Bauministerin Klara Geywitz unter anderem auch ein gemeinsames Papier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern angesprochen.
Dieses „Regelungskonzept für ein Stufenmodell zur Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern liegt nun im Entwurf vor, siehe Anhang.
Mit diesem Regelungskonzept will der Gesetzgeber einen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern zu den Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung der Heizkosten erreichen. Das Konzept sieht eine Aufteilung der Mehrkosten ausgehend vom energetischen Zustand des Gebäudes vor.
So sinkt der Anteil für den Vermieter von 90 % (Emissionen > 45 kg CO2/m2 a) auf 0 % (Emissionen < 5 kg CO2/m2 a). Bei der niedrigsten Emissionsklasse wird damit erreicht, dass der Mieter alleine für seine Heizkosten aufkommt.
Die Immobilienwirtschaft hat den Vorschlag verhalten aufgenommen:
So ist es nach Auffassung des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) richtig, schwerpunktmäßig zunächst die Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch an Gas oder Öl bzw. den höchsten CO2-Emissionen zu adressieren. Für energetisch bereits umfassend modernisierte Gebäude dürfe es aber keine begrenzte Umlagefähigkeit geben. Das sei eine Bestrafung der Gebäudeeigentümer, die in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Investitionen in die energetische Modernisierung gesteckt haben und derzeit noch die entsprechenden Kredite tilgen.
Nach Ansicht des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) stellt sich überhaupt die Frage einer Beteiligung der Vermieter an den CO2 Kosten. Das wird damit begründet, dass Eigentümer und Investoren nicht für den individuellen Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich sind.
Die Koalition berät das Stufenmodell der Ministerien noch.
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