
Alles, was Sie zur Eingruppierung von Arbeitern und Angestellten wissen müssen.
Das neue hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gilt für alle Vergabeverfahren und Aufträge, die seit Juli 2026 durch öffentliche Auftraggeber in Hessen initiiert oder vergeben werden. Ab einem Auftragswert von 20.000 € müssen Bieter nachweisen, dass sie die Tariftreuepflichten einhalten, unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit. Unser Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die geltenden Tarifverträge und die zwingend geltenden tarifvertraglichen Entgelte. Betroffen sind sowohl Betriebe, die an Vergabeverfahren teilnehmen als auch in deren Auftrag tätig werdende Nachunternehmer.
Anmeldung unter: Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen GmbH
Das Seminar bietet einen vollständigen Überblick über die einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen sowie die daraus folgende arbeitsrechtliche Umsetzung:
- Grundlagen und rechtlicher Rahmen
- Tarifvertragsparteien – wer verhandelt die Tarifverträge?
- Geltungsbereich der Tarifverträge
- Bedeutung des Bundesrahmentarifvertrages für Gewerbliche und des Rahmenvertrages für Angestellte und Poliere
- Eingruppierung der gewerblichen Arbeitnehmer
- Lohngruppen nach § 5 BRTV-Bau
-Lohngruppe 1: Werker/Maschinenwerker
-Lohngruppe 2 a/b: Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer
-Lohngruppe 3: Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer
-Lohngruppe 4: Spezialfacharbeiter, Baumaschinenführer
-Lohngruppe 5: Vorarbeiter, Baumaschinenvorarbeiter
-Lohngruppe 6: Werkpolier, Baumaschinenfachmeister - Regelqualifikation: Bedeutung von baugewerblicher Stufenausbildung, Berufserfahrung und Dauer der Tätigkeit
- Sonderlohngruppe in Hessen: Baumaschinenführer
- Sonderregelungen für Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten
- Sonderregelungen für das Holz- und Bautenschutzgewerbe
- Vergütung nach den Lohnvorgaben des Tarifvertrages Lohn/West vom 14. Juni 2024 i.V.m. der Lohntabelle für Hessen
- Eingruppierung von Angestellten und Polieren
- Gehaltsgruppen nach § 5 RTV: A I bis A X kaufmännische und technische Angestellte
- Polier-Eingruppierung: Anforderungen „geprüfte Polier“ und „Werkpolier“
- Tätigkeitsmerkmale: Selbstständigkeit, Verantwortung und Weisungsbefugnis als Kriterien
- Verfahren und Praxis der Eingruppierung
- Dokumentation: Arbeitsplatzbeschreibung/Stellenbeschreibung als Basis der Eingruppierung
- tarifvertragliche Ausschlussfrist zur Arbeitgeber-Absicherung
- Weitergehende Vergütungsansprüche
- Zulagen und Zuschläge nach BRTV/RTV für Mehrarbeit und Erschwernis
- Anforderungen des HVTG
- Anforderungen im PQ-Verfahren nach HVTG
- Anforderungen an Nachunternehmer nach HVTG
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Inhaber, Einkauf und Personalverantwortliche
Anmeldung unter: Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen GmbH
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de
