

Einsatz von Nachunternehmern und Arbeitnehmerüberlassung in der Bauwirtschaft
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Der Fachkräftemangel wird immer mehr zum Problem. Händeringend wird Personal gesucht. Ein Ausweg wird vermeintlich im Nachunternehmereinsatz und in der Arbeitnehmerüberlassung gefunden. Die Kenntnis der haftungs- und vertragsrechtlichen Fallstricke ist für einen professionellen Umgang mit den zahlreichen Rechtsfragen unerlässlich. Der fehlerhafte Einsatz von Fremdpersonal kann schwere wirtschaftliche und strafrechtliche Folgen bis hin zur Existenzgefährdung nach sich ziehen. In dem Seminar werden alle Formen des Fremdpersonaleinsatzes im Bauunternehmen durch Arbeitnehmerüberlassung, Einsatz von Einzelselbstständigen und Nachunternehmern beleuchtet.
Wir werden folgende Schwerpunkte erörtern:
Zielgruppe
Geschäftsführer und Inhaber von Baubetrieben, Kaufleute, Kalkulatoren, Bauleiter und Poliere*
Termine
Mittwoch, 17. Januar 2024, Frankfurt
Donnerstag, 18. Januar 2024, Kassel
Themen/Inhalte
Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe
• Erlaubnis- und anzeigepflichtige Arbeitnehmerüberlassung
• Rechtsfolgen bei fehlerhafter Arbeitnehmerüberlassung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
• Vorstellung des aktuellen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
Fachkräfte aus dem Ausland?
• Das aktuelle Fachkräfteeinwanderungsgesetz
• Westbalkan-Regelung
• Werkvertragskontingente aus Nicht-EU-Staaten
• Entsendung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten über einen anderen EU-Staat
Dauerproblem „Scheinselbständigkeit“ im Baugewerbe
• Wer ist selbständig?
• Scheinselbstständigkeit – Rechtsfolgen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Strafrecht
Handwerksrecht – Schwarzarbeit –
• Handwerksausübung ohne Zulassung
Sozialversicherungsrecht – Haftung für Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge im Nachunternehmereinsatz
• Haftungsansprüche bei Fehlern im Nachunternehmereinsatz
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Sozialversicherungsrecht – Haftung für BG Beiträge im Nachunternehmereinsatz –
• Bagatellgrenze und deren Berechnung
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen
• Ausländische Nachunternehmer
• Richtig handeln
Mindestlohn und Urlaubskassenverfahren
• Haftung für Mindestlohn, Urlaubskassenbeiträge und Entgeltzuschläge
• Bestätigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen
• Befugnisse der Prüfbehörden
Wenn es „brennt“- Die Taktik im Bußgeld- und Strafverfahren
Referenten
• Rechtsanwalt Markus Lamberty, Fachanwalt für Arbeitsrecht
• Rechtsanwalt Andreas Lieberknecht, Geschäftsführer
• Rechtsanwalt Sven Liese, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.
Veranstaltungsort
Hauptgeschäftsstelle Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.
Emil-von-Behring-Straße 5
60439 Frankfurt am Main
Seminar-Zeiten
Jeweils 9:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr einschließlich Pausen
Seminargebühr
125,00 € zzgl. Umsatzsteuer pro Anmeldung für Mitgliedsbetriebe des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. und des Baugewerbeverbandes Hessen-Thüringen e.V.,
incl. Schulungsunterlagen und Mittagessen
195,00 € zzgl. Umsatzsteuer pro Anmeldung für Nichtmitglieder,
incl. Schulungsunterlagen und Mittagessen
Veranstalter
Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen GmbH,
Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt am Main,
Telefon: (0 69) 9 58 09 -3 70
Meldeschluss
Anmeldungen sind bis zum 8. Januar 2024 möglich.
Direkt zur Anmeldung
Hinweis
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechte.