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12.03.2025

Nachunternehmerseminar 2025

Nachunternehmerseminar 2025

Wann

12.03.2025    
9:30 - 15:30

Wo

Veranstaltungstyp

Karte nicht verfügbar

Einsatz von Nachunternehmern und Arbeitnehmerüberlassung in der Bauwirtschaft

Fremdpersonaleinsatz ist beliebt – als Nachunternehmer oder als Kollegenhilfe bei kurzfristigem Arbeitskräftebedarf. Dies ist jedoch an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Dabei gemachte Fehler können erhebliche Folgen nach sich ziehen. Ein professioneller Umgang ist wichtig.



Das Seminar (Mittwoch, 12. März 2025 in Frankfurt; Dienstag, 18. März 2025 in Kassel) erläutert, worauf es in der Praxis ankommt und wie die Risiken auch im mittelständischen Baubetrieb beherrschbar gemacht werden können, insbesondere durch konsequente Anwendung vertraglicher Vereinbarungen, Vollmachten, Bescheinigungen und einem Frühwarnsystem.

Zielgruppe

Geschäftsführer und Inhaber von Baubetrieben, Kaufleute, Kalkulatoren, Bauleiter und Poliere

Termine

Mittwoch, 12. März 2025, Frankfurt

Dienstag, 18. März 2025, Kassel

Themen/Inhalte

Arbeitnehmerüberlassung
1. Begriffsklärung und Abgrenzung zum Nachunternehmereinsatz
2. Voraussetzungen einer legalen Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe
3. Rechtsfolgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung

Nachunternehmercheck vor Vertragsschluss – wen habe ich vor mir?
1. Risiko Scheinselbstständigkeit bei Solo-Selbstständigem Nachunternehmer
2. ARGE-Partner als Nachunternehmer
3. Selbstauskunft und Eigendarstellung des Nachunternehmers
4. Prüfung einer bestehenden Präqualifikation
5. Betriebshaftpflichtversicherung
6. Handwerksrechtliche Voraussetzungen
7. BG Bau – Prüfung der qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung
8. SOKA-BAU – Prüfung der Enthaftungsbescheinigung/Beitrags- und Meldebescheinigung (BMB)
9. Krankenkassen – Prüfung der Bescheinigungen
10. Steuerrechtliche Bescheinigungen
11. Datenabgleich und Fazit Nachunternehmercheck

Nachunternehmervertrag – wichtige Vertragsregelungen und baubegleitend einzufordernde/abzurufende Bescheinigungen und Nachweise
1. NU-Vertrag im Überblick – Anspruch auf Bescheinigungen/Pflicht zur Vorlage von Nachweisen
2. Haftungsvermeidung durch baubegleitende Bescheinigungen
a) BG Bau – qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Abruf
b) SOKA-BAU – Enthaftung oder Frühwarnsystem und BMB im Abo
c) Krankenkassen – Bescheinigungen
d) MiLo-Bestätigungen
e) Steuerrechtliche Bescheinigungen

3. NU-Vertragsklauseln zur Haftungsbegrenzung
a) Freistellung des GU bezüglich Haftungsansprüchen
b) Erstreckung der Bürgschaften auf Haftungsansprüche
c) Zurückbehaltungsrecht bei Nichtvorlage von Bescheinigungen
d) Sonderkündigungsrecht bei Nichtvorlage von Bescheinigungen
e) bei Nach-Nachunternehmereinsatz: Weiterverpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen und Vollmachten

Fragen der Teilnehmer

Referenten

Anika Amberg, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau und Architektenrecht
Markus Lamberty, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sven Liese, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.

Veranstaltungsort

12.03.2025
Hauptgeschäftsstelle Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.
Emil-von-Behring-Straße 5
60439 Frankfurt

18.03.2025
ASK – Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft
Falderbaumstraße 18
34123 Kassel

Seminargebühr

Die Seminargebühr für Mitglieder des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. und der Vereinigung Mittelständischer Bauunternehmen Hessen-Thüringen e.V. beträgt € 170,00 zzgl. Umsatzsteuer je Teilnehmer/in und € 150,00 zzgl. Umsatzsteuer für jede weitere Person eines Mitgliedsbetriebes bei Anmeldung zum gleichen Seminartermin, inkl. Tagungsgetränken, Kaffeepause und Mittagessen.

Die Seminargebühr für Nichtmitglieder beträgt € 300,00 zzgl. Umsatzsteuer je Teilnehmer/in inkl. Tagungsgetränken, Kaffeepause und Mittagessen.

Veranstalter

Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen GmbH,
Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt am Main,
Telefon: (0 69) 9 58 09 -3 70

Meldeschluss

Anmeldungen sind bis zum 28. Februar 2025 möglich.

Ihre Ansprechpartnerin:

Anika Amberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Telefon: 069 / 958 09-350
E-Mail: amberg@bgvht.de