

Deutschland hat mit Wirkung zum 1. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und damit die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt. Unmittelbar betroffen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeiter oder 10.000.000 Mio. Umsatz/Jahr sowie ab 17. Dezember 2023 alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter. Erforderlich ist die Einrichtung eines betrieblichen Compliance-Systems um Haftungsrisiken zu minimieren.
Unabhängig von der Betriebsgröße sind Unternehmen häufig mit dem Thema Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht konfrontiert, wenn es um die Verwendung von Fotos ihrer Mitarbeiter auf der Homepage und in sozialen Medien geht. Entsprechendes gilt auch für die Nutzung von Drohnen auf Baustellen. Das Seminar geht auf die aktuelle Rechtslage ein und benennt praxisorientierte Möglichkeiten und Grenzen für die betriebliche Umsetzung.
Anmeldung: Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen GmbH (bau-ht.de)
Zielgruppe
Geschäftsführer und Führungskräfte, die sich mit den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie der Thematik der Bildrechte/Urheberrechte und des Persönlichkeitsrechts bei Nutzung sozialer Medien vertraut machen müssen
Termin
Mittwoch 12.12.2023 in der Zeit von 9:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Themen/Inhalte
– Hinweisgeberschutzgesetz/EU-Whistleblower-Richtlinie
– Überblick über die aktuelle gesetzliche Lage
– Welche Pflichten bestehen und wer ist betroffen?
– Wahlrechte Hinweisgeber und Schutz vor Repressalien
– Drohende Sanktionen für das Unternehmen
– To-do-Liste: Mindestvorgaben, Verfahren bei internen Meldungen, datenschutzgerechte Gestaltung des Meldeverfahrens, etc.
– Bildrechte/Urheber-und Persönlichkeitsrecht bei Nutzung von Fotos
– Veröffentlichung von Fotos der Mitarbeiter auf Homepage und in sozialen Medien – Zustimmung erforderlich?
– Veröffentlichung von Fotos anlässlich Firmenveranstaltungen, Weihnachtsfeier, etc. – was ist zulässig?
– Was gilt für soziale Medien wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing, usw. sowie bei WhatsApp?
– Urheber-/Persönlichkeitsrecht bei Nutzung von Drohnen auf Baustellen
– Urheberrecht und Panoramafreiheit
– EU-Drohnen-Verordnung – was gilt?
– Wo darf die Drohne überhaupt eingesetzt werden – Grenzen von Hausrecht und Luftraum über dem Grundstück
– Pflichtangaben über Unternehmen bei Darstellung im Internet und in Social Media
– Zwingende Angaben im Impressum, der Homepage sowie in sozialen Medien
– Datenschutzerklärung auch bei sozialer Medien?
– Risiko Abmahnung und Kosten
Das Seminar ist als Einstieg in die vorgegebenen Themenbereiche angelegt.
Veranstalter
Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen GmbH Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt am Main Tel.: 069 – 95809 – 370
Veranstaltungsort
Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.
Emil-von-Behring-Str. 5
60439 Frankfurt am Main
Referenten
Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte, Fachanwälte, Mahdentalstr. 82, 71065 Sindelfingen
Seminargebühr
135,– € zzgl. Umsatzsteuer für Teilnehmer aus Mitgliedsbetrieben des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.,
für jede weitere Person aus einem Mitgliedsbetrieb des Verbandes beträgt die Teilnahmegebühr 95,– € zzgl. Umsatzsteuer.
Für Nichtmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 195,– € zzgl. Umsatzsteuer.
In der Seminargebühr sind Seminarunterlagen, Tagungsgetränke sowie ein Pausenimbiss enthalten.
Meldeschluss
Anmeldungen sind bis zum 6. Dezember 2023 möglich.
Anmeldung: Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen GmbH (bau-ht.de)
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de