
Seit Februar 2025 gilt die europäische KI-Verordnung: Wer KI nutzt, muss wissen, womit er es zu tun hat. Der individuelle Kontext der Organisation ist essenziell: Die Rolle als Anbieter oder Betreiber, die entwickelten oder eingesetzten KI-Systeme samt Risiko sowie die Vorkenntnisse des Personals sind entscheidend. KI-Kompetenz umfasst mehr als technisches Wissen. Sie verlangt, KI-Systeme zu verstehen, Risiken richtig einzuschätzen und sie verantwortungsvoll einzusetzen. Diese Fähigkeiten gehören heute zur beruflichen Grundausstattung.
Wie erreicht man das? Der Gesetzgeber lässt Spielraum. Die Verordnung schreibt weder Standardschulungen noch Zertifikate vor. Organisationen entscheiden selbst, wie sie die nötige Kompetenz entwickeln. Im Artikel „Künstliche Intelligenz (KI) im Betrieb: Pflicht zur Schulung von Mitarbeitenden; Baugewerbe aktuell 4/2025, S. 11“ haben wir das ausführlich beleuchtet. Eines steht fest: Einmaliges Lernen genügt nicht. Die Fähigkeiten müssen regelmäßig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst werden. Orientierung bietet die Bundesnetzagentur – auf ihrer Website und im Hinweispapier zur KI-Kompetenz.
Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung von Bundesnetzagentur
Hinweispapier_Bundesnetzagentur_KI_Kompetenz.pdf
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