26.11.2024
Arbeitsrecht
Das Dachdeckerhandwerk hat mit der IG BAU einen Lohn- und Gehaltsabschluss vereinbart.
Im Dachdeckerhandwerk konnten sich die Tarifvertragsparteien am 11. November 2024 auf einen Tarifabschluss mit 36monatiger Laufzeit verständigen mit folgenden Eckpunkten:
- zwei Nullmonate
- Erhöhung der Löhne/Gehälter ab
- 01.12.2024: 3,8 %
- 01.10.2025: 2,7 %
- 01.10.2026: 3,4 %
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen auf ab
- 01.12.2024: 1. Ausbildungsjahr: 950,00 € 2. Ausbildungsjahr: 1.100,00 € 3. Ausbildungsjahr: 1.370,00 €
- 01.10.2025: 1. Ausbildungsjahr: 1.000,00 € 2. Ausbildungsjahr: 1.150,00 € 3. Ausbildungsjahr: 1.400,00 €
- 01.10.2026: 1. Ausbildungsjahr: 1.050,00 € 2. Ausbildungsjahr: 1.200,00 € 3. Ausbildungsjahr: 1.460,00
- Der Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen wird ab 2025 bundeseinheitlich auf 89 Stunden angehoben. Das bedeutet für den Westen eine Anhebung um 8 Stunden und für den Osten um 18 Stunden. Der SOKA-Beitragssatz für das 13. Monatseinkommen beträgt ab dem 01.03.2025 bundeseinheitlich 6,2 %. Für den Osten bedeutet dies eine Anhebung um 0,35 Prozentpunkte. Teilansprüche aus dem 13. ME werden künftig unabhängig davon gewährt, ob der Arbeitnehmer auf eigene Veranlassung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist oder nicht.
- Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, zur Förderung der Berufsausbildung aus den vorhandenen Beitragsmitteln der SOKA-DACH eine eLearning-Plattform ausschließlich für die Ausbildung im Dachdeckerhandwerk aufzubauen und zu diesem Zweck einen Verein zu gründen sowie die entsprechenden tariflichen Voraussetzungen zu schaffen.
Ihr Ansprechpartner
Markus Lamberty
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de
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