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08.09.2026
Ausbildung

Neue Ausbildungsverordnung Bauwirtschaft 2026 – Wichtige Änderungen für Ausbildungsbetriebe

Zum 1. August 2026 ist die neue Ausbildungsverordnung für die Bauwirtschaft (AVO) in Kraft getreten.

Mit der Neuordnung werden die Ausbildungsberufe im Baugewerbe an die aktuellen fachlichen, technischen und gesellschaftlichen Anforderungen angepasst und zukunftssicher weiterentwickelt.

Als Ihr Verband möchten wir Sie frühzeitig über die wichtigsten Änderungen informieren und Ihnen eine Orientierung für die weitere Ausbildungsplanung geben.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Mit der neuen Ausbildungsverordnung ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

  • Modernisierung der Ausbildungsinhalte
    Die Ausbildungsberufe wurden an die aktuellen Anforderungen der Baupraxis sowie an technische Entwicklungen und neue Arbeitsweisen angepasst.
  • Weiterentwicklung der Prüfungen
    Die Gesellenprüfungen wurden in einzelnen Ausbildungsberufen angepasst und um neue bzw. weiterentwickelte Prüfungsinstrumente ergänzt.
  • Neustrukturierung der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA)
    Die Lehrgangsstruktur der ÜBA wurde überarbeitet und klarer gegliedert.
  • Einführung von Pflicht- und Wahlwochen in der ÜBA
    Künftig wird zwischen verbindlichen Pflichtwochen (P-Wochen) und betrieblich wählbaren Wahlwochen (W-Wochen) unterschieden.

Eine Übersicht der Pflicht- und Wahlwochen der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) für die 19 Bauberufe haben wir diesem Newsletter beigefügt.

Was bedeutet die neue Regelung für Ihren Ausbildungsbetrieb?

Die Teilnahme an den Pflichtwochen (P-Wochen) bleibt weiterhin ein verbindlicher Bestandteil der Berufsausbildung. Diese Lehrgänge sind durch den Ausbildungsbetrieb sicherzustellen und durch die Auszubildenden zu besuchen.

Die neu eingeführten Wahlwochen (W-Wochen) bieten den Ausbildungsbetrieben hingegen zusätzliche Flexibilität. Hier entscheiden Sie als Ausbildungsbetrieb, ob die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang entsprechend Ihres betrieblichen Ausbildungsbedarfs sinnvoll und erforderlich ist.

Bitte achten Sie daher künftig bei den Einladungen Ihres zuständigen Ausbildungszentrums darauf, dass die Lehrgänge eindeutig als:

P-Woche (Pflichtwoche) oder W-Woche (Wahlwoche)

gekennzeichnet sind. Damit können Sie frühzeitig erkennen, welche Lehrgänge verpflichtend wahrzunehmen sind und bei welchen eine betriebliche Entscheidung getroffen werden kann.

Empfehlung für Ihre Ausbildungsplanung

Wir empfehlen Ihnen, die beigefügte Übersicht der Pflicht- und Wahlwochen in Ihre Ausbildungsplanung aufzunehmen und die Einladungen Ihres zuständigen Ausbildungszentrums entsprechend zu prüfen.

Die Neuordnung der Ausbildungsberufe ist ein wichtiger Schritt, um die berufliche Qualifizierung im Baugewerbe noch stärker an den Anforderungen einer modernen und zukunftsorientierten Bauwirtschaft auszurichten. Gleichzeitig erhalten Ausbildungsbetriebe mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung der überbetrieblichen Ausbildungsanteile.

Für Fragen zur neuen Ausbildungsverordnung oder zur Umsetzung der Änderungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wir bedanken uns ausdrücklich für Ihr Engagement in der Ausbildung unseres Fachkräftenachwuchses und freuen uns auf die weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsbetrieben.

10.08-_Erläuterung zur Durchführung der Überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜBA) n. d. neuen AVO

Ihr Ansprechpartner

Andreas Demand

Aus- und Weiterbildung

Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de

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