
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat eine neue Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsanforderungen und -instrumenten in Ausbildungsordnungen beschlossen und die Empfehlung zum Digitalen Mobilen Ausbilden überarbeitet.
Nachfolgend finden Sie zwei neue bzw. überarbeitete Hauptausschussempfehlungen des BIBB:
- Hauptausschussempfehlung zur Gestaltung von Prüfungsanforderungen und
-instrumenten in Ausbildungsordnungen (Empfehlung Nr. 186 neu) Die neue Hauptausschussempfehlung Nr. 186 entwickelt die bisherige Hauptausschussempfehlung Nr. 158 zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen – Prüfungsanforderungen weiter und ersetzt sie.Die Weiterentwicklung der bisherigen Empfehlung Nr. 158 zielt darauf ab, Begriffe und Prüfungsinstrumente einheitlicher zu definieren und in den Ordnungsverfahren eine klarere Orientierung bei der Auswahl geeigneter Prüfungsinstrumente zu geben.
Im Einzelnen enthält die Empfehlung Nr. 186 folgende Neuerungen:
Der Prüfungsinstrumentenkatalog bildet den Kern der Empfehlung: Alle Instrumente werden darin nach einheitlichen Kategorien beschrieben, sodass vergleichende Betrachtungen der Instrumente nun einfacher möglich sind.
Gesprächsformen und Dokumentationsarten werden deutlicher voneinander abgegrenzt, als es in der Empfehlung Nr. 158 der Fall war.
Bisher getrennt dargestellte Gesprächsformate wurden zusammengeführt.
In der bisherigen Ordnungspraxis unterschiedlich bezeichnete betriebliche Prüfungsinstrumente werden als Varianten eines gemeinsamen Grundprinzips dargestellt.
Erstmals werden systematisch die Beziehungen zwischen Prüfungsinstrumenten beschrieben, unterschieden in solitäre, leistungsbezogene und unterstützende Instrumente.
- Hauptausschussempfehlung zum planmäßigen „Digitalen Mobilen Ausbilden und Lernen“ (Empfehlung Nr. 179) Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) wurden zum 1. August 2024 die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitales mobiles Ausbilden im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung gesetzlich verankert.
Der Hauptausschuss hat von seiner im Gesetz verankerten Möglichkeit zur Konkretisierung der Vorschriften durch Empfehlungen für die Praxis Gebrauch gemacht. Die Empfehlungen beruhen weitestgehend auf einer Vorläuferempfehlung aus dem Jahr 2023, die an die nunmehr geltenden Rechtsbestimmungen angepasst wurde.
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