Image
19.05.2026
Ausbildung

Neue Hauptausschussempfehlungen zur Gestaltung von Prüfungsanforderungen und -instrumenten in Ausbildungsordnungen und zum planmäßigen „Digitalen Mobilen Ausbilden und Lernen“

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat eine neue Empfehlung für die Gestaltung von Prüfungsanforderungen und -instrumenten in Ausbildungsordnungen beschlossen und die Empfehlung zum Digitalen Mobilen Ausbilden überarbeitet.

Nachfolgend finden Sie zwei neue bzw. überarbeitete Hauptausschussempfehlungen des BIBB:

  1. Hauptausschussempfehlung zur Gestaltung von Prüfungsanforderungen und
    -instrumenten in Ausbildungsordnungen (Empfehlung Nr. 186 neu)

    Die neue Hauptausschussempfehlung Nr. 186 entwickelt die bisherige Hauptausschussempfehlung Nr. 158 zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen – Prüfungsanforderungen weiter und ersetzt sie.

    Die Weiterentwicklung der bisherigen Empfehlung Nr. 158 zielt darauf ab, Begriffe und Prüfungsinstrumente einheitlicher zu definieren und in den Ordnungsverfahren eine klarere Orientierung bei der Auswahl geeigneter Prüfungsinstrumente zu geben.

Im Einzelnen enthält die Empfehlung Nr. 186 folgende Neuerungen:

Der Prüfungsinstrumentenkatalog bildet den Kern der Empfehlung: Alle Instrumente werden darin nach einheitlichen Kategorien beschrieben, sodass vergleichende Betrachtungen der Instrumente nun einfacher möglich sind.

Gesprächsformen und Dokumentationsarten werden deutlicher voneinander abgegrenzt, als es in der Empfehlung Nr. 158 der Fall war.

Bisher getrennt dargestellte Gesprächsformate wurden zusammengeführt.

In der bisherigen Ordnungspraxis unterschiedlich bezeichnete betriebliche Prüfungsinstrumente werden als Varianten eines gemeinsamen Grundprinzips dargestellt.

Erstmals werden systematisch die Beziehungen zwischen Prüfungsinstrumenten beschrieben, unterschieden in solitäre, leistungsbezogene und unterstützende Instrumente.

  1. Hauptausschussempfehlung zum planmäßigen „Digitalen Mobilen Ausbilden und Lernen“ (Empfehlung Nr. 179)

    Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) wurden zum 1. August 2024 die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitales mobiles Ausbilden im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung gesetzlich verankert.

Der Hauptausschuss hat von seiner im Gesetz verankerten Möglichkeit zur Konkretisierung der Vorschriften durch Empfehlungen für die Praxis Gebrauch gemacht. Die Empfehlungen beruhen weitestgehend auf einer Vorläuferempfehlung aus dem Jahr 2023, die an die nunmehr geltenden Rechtsbestimmungen angepasst wurde.

 

Ihr Ansprechpartner

Andreas Demand

Aus- und Weiterbildung

Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

31.08.2026
Startseite

Juniorentagung 2026

Programm Freitag, 30.10.2026: Ab 09:00 Uhr: Begrüßungskaffee 09:30 Uhr: Begrüßung (Dipl.-Ing. André Weber – Vorsitzender des Juniorenkreises) Grußwort …
26.08.2026
Pressemitteilungen

Unser Gastbeitrag in der Fuldaer Zeitung: Warum bauen zurzeit nicht bezahlbar ist (25. August 2025)

Präsident Thomas Reimann über die Kostenentwicklung in der Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft ist abhängig von funktionierenden Lieferketten, schon kleine …
20.08.2026
Pressemitteilungen

Baugenehmigungen in Hessen steigen leicht

Baugewerbe sieht keine nachhaltige Erholung Die heute vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für das erste Halbjahr 2026 …
08.09.2026
Ausbildung

Neue Ausbildungsverordnung Bauwirtschaft 2026 – Wichtige Änderungen für Ausbildungsbetriebe

Zum 1. August 2026 ist die neue Ausbildungsverordnung für die Bauwirtschaft (AVO) in Kraft getreten. Mit der Neuordnung
25.08.2026
Ausbildung

Erstmals können Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Ausbildung am „Blue Book“-Traineeprogramm teilnehmen.

Das „Blue Book“-Traineeprogramm der Europäischen Kommission wurde erstmals für Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Ausbildung geöffnet. Das fünfmonatige
19.08.2026
Ausbildung

Neue Ausbildungsordnung der Bauberufe ab 01.08.2026: Erläuterung zur Durchführung der Überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜBA)

Mit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung für die Bauberufe zum 1. August 2026 wurden auch die Lehrpläne und die