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20.10.2021
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Neuer Bußgeldkatalog im Bundesgesetzblatt verkündet

Die Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. Oktober 2021 ist veröffentlicht worden.

Nachdem der Bundesrat am 8. Oktober 2021 dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) einstimmig zugestimmt hat, wurde die BKatV-Novelle am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind deutliche Änderungen bzw. Erhöhungen der Buß- und Verwarngelder in den Bereichen Parken/Halten, Rettungsgasse und Geschwindigkeit vorgesehen. Hinzu kamen Verschärfungen bei sonstigen Regelverstößen und neue Vorschriften, wie etwa beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit bei Kraftfahrtzeugen über 3,5 Tonnen.

Die künftige Beachtung der erhöhten Bußgelder mit möglichem Eintrag von Punkten in das Fahreignungsregister bei schweren Park- und Halte-Verstößen ist für Fahrzeugführer/innen im (Bau-)Handwerk unbedingt angeraten. So droht etwa ein Punkt, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.

Wer in zweiter Reihe parkt, zahlt zukünftig 55 Euro. Wird eine Behinderung festgestellt, steigt die Strafe auf 80 Euro mit einem Punkt im Fahreignungsregister. Länger als 15 Minuten in zweiter Reihe zu parken, hat ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro und einen Punkt zur Folge.

Verstöße gegen die neu geregelte Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Auch für Zu-Schnell-Fahrende wird es deutlich teurer: Die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h werden mit dem neuen Bußgeldkatalog verdoppelt.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert auf seiner Seite unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/update-stvo-novelle.html über den neuen Bußgeldkatalog.

Die neue Verordnung tritt am 9. November in Kraft.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Lieberknecht

Geschäftsführer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 0561 / 789 81-12
E-Mail: lieberknecht@bgvht.de

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