
Die Neuregelungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gelten seit 1. Juli 2026. Seitdem können Bauleistungen bis 750 000 Euro ohne Durchführung eines förmlichen Verfahrens direkt beauftragt werden. Die auch bei Direktvergaben einzuhaltenden Mindestvorgaben sind im Vergabeerlass (https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2026-07/vergabeerlass.pdf) geregelt.
Herzstück des HVTG sind die neuen Tariftreue- und Mindestlohnpflichten, die ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro zu beachten sind. Jeder Bieter muss ab sofort seine Tariftreue mit der Angebotsabgabe nachweisen. Der Nachweis wird durch eine eigene Präqualifizierung – Tarif geführt bzw. durch Vorlage der Verpflichtungserklärung (https://www.had.de/muster-hvtg/Verpflichtungserklaerung_Tariftreue_Mindestlohn_HVTG_vom_17.06.2026_Formular.pdf)
Der Nachweis durch Verpflichtungserklärung ist allerdings nur übergangsweise bis 24.12.2026 zulässig. Danach ist bei der Vergabe von Bauleistungen zwingend die Präqualifizierung – Tarif nachzuweisen.
Die Präqualifizierung -Tarif kann momentan noch nicht beantragt werden, da die dazu erforderliche Rechtsverordnung zur Festlegung des tariflichen Mindestentgeltes noch nicht erlassen ist. Zuständig für die Präqualifizierung -Tarif sind dann die Präqualifizierungsstellen des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V.
Weitere Einzelheiten zu den Neuregelungen des HVTG finden Sie unter: Öffentliches Auftragswesen | Hessen Wirtschaft
In unserem Mitgliederbereich können Sie zusätzlich folgendene Dokumente abrufen:
- Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in der Fassung vom 17. Juni 2026
Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Stand Juni 2026
HVTG-17-06-26.pdf
- Wertgrenzentabelle nach HVTG 2026
Wertgrenzen und zulässige Verfahrensarten nach HVTG 2026
Wertgrenzentabelle_nach_HVTG_2026.pdf
Wir laden Sie ein, am 31. August an unserem kostenfreien Webinar „Aktuelle Stunde – Neuregelungen im Hessischen Vergaberecht – Was muss der Bauunternehmer jetzt wissen?“ teilzunehmen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Telefon: 069 / 958 09-350
E-Mail: amberg@bgvht.de
