Baugeräte und Maschinen – auch bei der Versicherung zählt die Leistungsstärke!
Ein moderner Maschinenpark ist für ein Bauunternehmen heute unerlässlich. Die Baugeräte und Maschinen werden immer leistungsfähiger und auch durch neue Technologien immer teurer – ein Ausfall bedeutet immer finanziellen Mehraufwand. Durch ihre hohe Mobilität sind Baugeräte und Maschinen besonders vielen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung können die Aufwendungen exakt kalkuliert werden, nicht so für unvorhergesehen eintretende Sachschäden. Gründe genug, dieses wertvolle Betriebsvermögen umfassend zu schützen.
Ein Schaden ist schnell passiert:
So kann beispielsweise ein Bedienungsfehler zu Schäden am Antrieb und der Hydraulik führen. Beim Steuern eines Baugerätes auf unebenen Baustellen oder am Böschungsrand kann es zum Um- oder Absturz kommen. Häufig werden nachts und an Wochenenden unbewacht auf der Baustelle stehende Maschinen von Vandalen beschädigt oder von Brandstiftern heimgesucht oder auch durch Diebstahl entwendet. Und gerade bei den immer häufiger auftretenden Hochwasserereignissen werden wertvolle Baugeräte beschädigt oder zerstört – Schäden, die durch die Baugeräteversicherung gedeckt sind.
Welche Schäden sind durch die Maschinen- und Kaskoversicherung abgedeckt?
Die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren Geräten (ABMG) deckt Unfallschäden an Baugeräten und Maschinen insbesondere Schäden durch Naturgewalten, Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz, Umsturz, Zusammenstoß oder mutwillige Beschädigung durch Fremde.
Darüber hinaus sind auch Betriebsschäden (häufig auch als „Maschinenbruchschäden“ bezeichnet) mitversichert, die z. B. durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit oder Konstruktions- und Materialfehler verursacht werden. Typische Beispiele sind hier Motorenschäden wie Kolbenfresser, Schäden an hydraulischen Pumpen und Motoren, Getriebeschäden durch Zahnausbrüche, Auslegerüberlastungen.
Highlights der VHV Maschinen- und Kaskoversicherung
Die VHV als Spezialversicherer der deutschen Bauwirtschaft bietet in der Baugeräteversicherung äußerst attraktive Konditionen und leistungsstarken Versicherungsschutz an. So ist z. B. bei geleasten oder finanzierten Baugeräten und Maschinen die notwendige GAP-Deckung mitversichert.
Weitere Highlights der VHV-Maschinen- und Kaskoversicherung sind:
– Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
– Sofortiger Reparaturbeginn
– Unterschlagung
– Aufräumungs-, Bergungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten (auf erstes Risiko)
– Übernahme von Mietkosten für Ersatzgerät
Expertentipp: Unternehmen, die häufig Baugeräte anmieten, sollten einen Rahmenvertrag für Mietgeräte abschließen, um eine Optimierung zu erreichen. Ein aufwendiges An- und Abmelden der einzelnen Geräte entfällt damit. Durch den Abschluss der Maschinen- und Kaskoversicherung können Unternehmen auf eine umfangreiche Deckung ohne böse Überraschungen vertrauen.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.vhv.de/firmen/produkte/bauversicherung/maschinen
Als Verbandsmitglied erhalten Sie im 1. Versicherungsjahr einen Nachlass von 20% auf den Jahresbeitrag. Voraussetzung ist, dass Sie vorm Abschluss die Mitgliedschaft im Verband bekannt geben. Für weitere Informationen und zur Erstellung eines persönlichen Angebotes wenden Sie sich bitte an die VHV Gebietsdirektion Frankfurt, Solmsstr. 83, 60486 Frankfurt, T +49.69.97 10 94-17 / F +49.69.9710 94-55, iwehrmann@vhv.de, www.vhv-bauexperten.de
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