
Die IG BAU hat angekündigt, ab dem 13. Mai 2024 Arbeitskampfmaßnahmen im Bauhauptgewerbe durchzuführen. Sollten Mitgliedsbetriebe des Verbands von Streiks betroffen sein, bitten wir um eine unverzügliche Meldung der Arbeitskampfmaßnahmen an unsere Geschäftsstelle.
Die im Formular abgefragten Angaben dienen zunächst der Anzeige des Arbeitskampfes gegenüber dem ZDB und sollen darüber hinaus der Presseabteilung einen Überblick über das Ausmaß des Streiks für eventuelle Presseanfragen und daraus resultierende Öffentlichkeitsarbeit geben. Das Formular dient zudem als Grundlage für die Gewährung von Unterstützungszahlungen.
Idealerweise erfolgt die Meldung täglich vor 13 Uhr. Sollten nach Abgabe der Meldung noch Arbeitskampfmaßnahmen für den Geltungstag bekannt werden, können diese am Folgetag gegebenenfalls nachgemeldet werden.
Das Meldeformular haben wir in der Anlage beigefügt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Herrn Lamberty oder Herrn Liese.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de
