
Das Antragsverfahren für Berufssprachkurse für ausländische Auszubildende wurde erleichtert.
Die Berufssprachkurse für Auszubildende (BSK) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind ein kostenloses, ausbildungsvorbereitendes oder -begleitendes Angebot zur individuellen und kontinuierlichen Sprachförderung von Auszubildenden mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Die Sprachkurse unterstützen die teilnehmenden Auszubildenden beim Schließen sprachlicher Lücken und vermitteln Schlüsselkompetenzen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht. In dem Berufsbereich Handwerk, Gewerbe und Technik des BAMF können Sprachkurse in allen handwerklichen Ausbildungsberufen, (Service-) Dienstleistungs- und Verwaltungsberufen sowie kaufmännischen, technischen und verarbeitenden Ausbildungsberufen gefördert werden. Die Deutschförderung bezieht sich auf konkrete Ausbildungsinhalte, vermittelt und intensiviert das Fachvokabular und bereitet auf die jeweiligen Zwischen- und Abschlussprüfungen in unterschiedlichen Ausbildungsberufen vor.
Das BAMF hat zur Information einen Flyer entwickelt – abrufbar unter www.bamf.de/flyer-azubi-bsk – sowie eine Themenseite im BAMF-Internetangebot eingerichtet. Zudem wurden die Antragsverfahren für etablierte Träger erleichtert und die Aufwandspauschalen erhöht. Damit soll auch eine hohe Qualität der Sprachkurs-Angebote gesichert werden. Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Themenseite für Berufssprachkurse für Auszubildende: https://bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AzubiBSK/azubi-bsk-node.html.
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