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27.11.2024
Arbeitsrecht

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – Eignungsuntersuchung, Änderung beim ASD

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnische Dienst (ASD) der BG BAU die Mitgliedsbetriebe über wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2025 betreffend die arbeitsmedizinische Betreuung informiert hat. Einige Eignungsuntersuchungen werden durch den ASD nicht mehr durchgeführt.

Ab Beginn des neuen Jahres wird es dem ASD der BG BAU und ihren Tochtergesellschaften nach einer zugrundeliegenden Maßgabe des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht mehr möglich sein, Leistungen außerhalb der Aufgabenstellungen der §§ 3 und 6 ASiG anbieten zu können.Umfasst sind hiervon Eignungsuntersuchungen, wie z. B. Arbeiten mit Absturzgefahr (veraltet: G41) oder Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (veraltet: G25). Wenngleich Eignungsuntersuchungen dabei helfen, Unfälle bei der Arbeit zu verhüten, stehen sie – so vom BMAS und BAS entgegengehalten – in der Regel nicht in Zusammenhang mit den Aufgaben nach §§ 3 und 6 ASiG, sondern sind nach Auffassung unserer Aufsichtsbehörden dem Arbeitsrecht zuzuordnen. Daher kann ein Teil der Eignungsuntersuchungen ab Januar 2025 nicht mehr bei der AMD der BG BAU GmbH gebucht werden.

Vorerst nicht betroffen von dieser Einschränkung sind Eignungen mit den folgenden speziellen Rechtsgrundlagen:

  • Untersuchung gemäß Druckluftverordnung,
  • bahnärztliche Untersuchung gemäß Triebfahrzeugführerscheinverordnung,
  • Untersuchung gemäß Fahrerlaubnisverordnung,
  • Untersuchungen für Arbeiten nach bergrechtlichen Vorschriften (Gesundheitsschutz-Bergverordnung),
  • Untersuchungen für Bergbau, Klimaeinwirkungen im Bergbau (Gesundheitsschutz-Bergverordnung),
  • Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung,
  • Untersuchungen nach Seearbeitsgesetz.

Die BG informiert weiter, dass Eignungsbeurteilungen auf arbeitsrechtlicher Grundlage durch privatwirtschaftliche Anbieter durchgeführt werden und die Kosten für solche Untersuchungen bei diesen externen Anbietern vom Unternehmer bzw. der Unternehmerin selbst getragen werden müssen. Eine Erstattung der Kosten durch den ASD der BG BAU/die BG BAU ist nicht möglich.

Zur Klärung der Fragen zu dem geänderten Leistungsportfolio können sich Unternehmen an das zuständige arbeitsmedizinische Zentrum oder den ASD der BG BAU (telefonisch: 030/85781145 oder per E-Mail asd-betreuung@bgbau.de) wenden.

Der ZDB hatte sich zusammen mit den anderen Sozialpartnern (HDB und IG BAU), insbesondere vor dem Hintergrund des bestehenden Ärztemangels und der Terminknappheit bei Fachärzten dafür eingesetzt, dass der ASD der BG BAU auch weiterhin alle Eignungsuntersuchungen durchführen kann. Bereits im November 2023 wurde daher in einer gemeinsamen Stellungnahme an Herrn Bundesminister Hubertus Heil die Position der BG BAU unterstützt und dargelegt, warum die Durchführung der Eignungsuntersuchung durch den ASD für die Mitgliedsbetriebe aus der Bauwirtschaft besonders wichtig ist. Die Argumente haben sich leider – auch in Gesprächen mit dem zuständigen Fachreferat des BMAS – nicht durchgesetzt, weshalb der ASD nun angekündigt hat, die oben bekannten Eignungsuntersuchungen nicht mehr durchzuführen. Geplant ist jedoch, nach den anstehenden Neuwahlen erneut die Diskussion mit dem BMAS und dem BAS zu diesem Thema aufzunehmen, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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