
Neue Grenzwerte sind einzuhalten, Übergangsfrist für den Einsatz in Hallen.
Für die Einhaltung des abgesenkten Arbeitsplatzgrenzwertes für Kohlenmonoxid wurde durch die BG BAU, die Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB, den Bundesverband Estrich und Belag e.V. und die IG Bau gemeinsam die Branchenlösung „Minimierung der Belastungen durch Motorabgase bei Glättarbeiten“ erstellt.
Die Branchenlösung beschreibt notwendige Schutzmaßnahmen für den Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen und welche Arbeitsmittel oder -Verfahren Unternehmen einsetzen können, um die CO-Emission zu reduzieren und den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten.
In ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen dürfen keine benzinbetriebenen Glättmaschinen, weder mit noch ohne Katalysator, eingesetzt werden. Bei Glättarbeiten in Hallen gilt eine dreijährige Übergangsfrist.
Der Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen mit Katalysator in Hallen ist ab dem 01.01.2029 nicht mehr erlaubt.
Die Inhalte der Branchenlösung richtet sich an Bauunternehmen, Planer und Planerinnen, Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Gerätehersteller und -herstellerinnen und sollen helfen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und CO-Expositionen am Arbeitsplatz wirksam zu reduzieren.
Die Branchenlösung „Minimierung der Belastungen durch Motorabgase bei Glättarbeiten“ erhalten Sie auf der Homepage der BGBau unter folgendem Link:
https://www.bgbau.de/branchenloesung-glaettarbeiten
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
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