
Das Bundesbauministerium hat die befristete Erhöhung der Wertgrenzen für freihändige Vergaben und für Direktvergaben mit Wirkung ab 3. April 2025 bekanntgegeben.
Bis zum 31. Dezember 2025 gelten folgende Wertgrenzen jeweils bezogen auf den Netto-Auftragswert:
Direktaufträge 15.000 € (bislang 3.000 €)
Freihändige Vergaben 25.000 € (bislang 10.000 €)
Die Anhebung der Wertgrenzen erfolgt durch Änderung zweier Fußnoten in § 3a VOB/A.
Hintergrund ist eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge im Liefer- und Dienstleistungsbereich von 1.000 € auf 15.000 €, befristet bis zum 31. Dezember 2025. Mehrere Bundesressorts hatten sich in der Folge dafür ausgesprochen, auch für Bauvergaben die Wertgrenze auf die Höhe der Wertgrenze für Liefer- und Dienstleistungen anzuheben.
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