
Zu dem seit Juni 2026 geltenden Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist mit Wirkung zum 23. September 2026 die Verordnung über das Mindestentgelt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Baugewerbe (sog. Baugewerbe-Mindestentgelt-Verordnung-BauMindEntgV) erlassen worden. Die 6 Lohngruppen aus dem geltenden Lohntarifvertrag West gelten bei der Ausführung öffentlicher Aufträge zwingend. Bauverbände können jetzt die Bescheinigung über die Verbands-Mitgliedschaft und die daran anknüpfende Tarifbindung erteilen. Damit ist dann die Beantragung der Präqualifikation Tarif und die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis Tarif möglich.
Themen:
- Bescheinigung zum Erhalt der PQ-Tarif abrufbar und
- Nachunternehmereinsatz beim Bau für die öffentliche Hand – was muss der Hauptauftragnehmer jetzt nach HVTG beachten?
Infos zum Erhalt der oben genannten Bescheinigung sowie Erläuterungen der Zusatzvereinbarung für den Nachunternehmereinsatz stellen wir in unserer online-Veranstaltung am 01. Oktober 2026, 11:00 – 12.00 Uhr vor. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Mit dem neuen HVTG einher gehen neue Pflichten des Hauptauftragnehmers bei Einsatz von Nachunternehmern. So dürfen Leistungen nur noch an Nachunternehmer mit einer Präqualifizierung Tarif (PQ-Tarif) weitervergeben werden. Wer Nachunternehmer einsetzt, muss die neuen Pflichten kennen und im Nachunternehmervertrag fixieren. Zur Weitergabe dieser Pflichten empfehlen wir den Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit dem Nachunternehmer, die wir als Muster unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen.
Anmeldung unter: „Aktuelle Stunde – PQ-Tarif + Nachunternehmereinsatz beim Bau für die öffentliche Hand – was muss der Hauptauftragnehmer jetzt nach HVTG beachten?“
Inhalte:
- Was ist PQ-Tarif und wie bekomme ich diese?
- Benötigt der NU auch eine PQ-Tarif und wie bekommt er diese?
- Was bedeutet Tariftreue und wie prüft der öff.AG diese?
- Wie kann der öff.AG die Tariftreue des NU prüfen?
- Mit welchen Sanktionen muss ich bei einem Verstoß gegen die Tariftreue rechnen?
- Welche neuen Pflichten für den Nachunternehmereinsatz regelt das HVTG?
- Muss der Auftraggeber den Nachunternehmer genehmigen?
- Warum bedarf es einer Zusatzvereinbarung mit meinem Nachunternehmer?
- Was ist in dieser Zusatzvereinbarung zu regeln?
- Was muss der Hauptauftraggeber vor Einsatz eines Nachunternehmers beachten?
- Was bedeutet die Beschränkung der Nachunternehmer-/Verleiher-Kette in der Praxis?
Referenten:
Markus Lamberty, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Raphael Stuffer, Rechtsanwalt
Dauer: ca. 1h
Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung erhalten Sie vor der Veranstaltung per E-Mail. Für die Durchführung der Veranstaltung setzen wir MS Teams ein. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Anmeldung unter: „Aktuelle Stunde – PQ-Tarif + Nachunternehmereinsatz beim Bau für die öffentliche Hand – was muss der Hauptauftragnehmer jetzt nach HVTG beachten?“
