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13.11.2026

Asbest. Neues modulares Qualifikationssystem der TRGS 519. Online-Informationsveranstaltung für Unternehmer

Asbest. Neues modulares Qualifikationssystem der TRGS 519. Online-Informationsveranstaltung für Unternehmer

Wann

13.11.2026    
10:00 - 12:00

Veranstaltungstyp

Wir hatten darüber informiert, dass mit der neuen Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ auch ein neues modulares Qualifikationssystem für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft treten wird. Dieses umfasst neue Qualifikationsanforderungen für Sachkunde, Fachkunde und Grundkenntnisse.

Das modulare Qualifikationssystem wurde zwischenzeitlich auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht (https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-519).

Hinter dem neuen aufgaben- und risikobezogenen Qualifikationssystem steht ein aus verschiedenen Modulen bestehendes System mit neuen Inhalten und Anforderungen, die sich aus dem letzten Novellierungsverfahren zur Gefahrstoffverordnung ergeben. Für Unternehmen stellen sich daher zahlreiche Fragen zur Einordnung und praktischen Umsetzung der neuen Qualifikationsanforderungen.

Die vorgeschriebenen Qualifikationen sind für den Umgang mit Asbest in der betrieblichen Praxis aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von erheblicher Bedeutung und eine unumgängliche Voraussetzung.

Die Online-Informationsveranstaltung soll Unternehmerinnen und Unternehmer dabei unterstützen, die neue Systematik und die daraus resultierenden Anforderungen einzuordnen und die notwendigen Qualifikationen für Tätigkeiten mit Asbest in der betrieblichen Praxis umzusetzen.

Gemeinsam mit der BG BAU laden wir Sie daher zu der Online-Informationsveranstaltung am Freitag, den 13. November 2026, um 10.00 Uhr ein (Dauer zwei Stunden bis 12.00 Uhr).

Diese Einladung richtet sich ausdrücklich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer unseres Verbandes. Sie ist nicht zur Weitergabe an andere Personenkreise bestimmt. 

Sie werden u. a. über folgende Themen informiert:

  • Erläuterungen zur neuen Systematik und zum Modulaufbau
  • Überblick über die neuen Qualifikationsanforderungen für Sachkunde (Grundkenntnisse Asbest) und die spezifische praxisbezogene Fortbildung Q1E (Qualifikation des Aufsichtführenden bei BT-Verfahren)
  • Einordnung der wesentlichen Unterschiede zwischen den bisherigen Qualifikationsnachweisen und den neuen Modulen
  • Überleitung bisheriger Qualifikationen und Asbestscheine in das neue modulare System
  • Übergangsfristen der Gefahrstoffverordnung im Zusammenhang mit den neuen Qualifikationsanforderungen
  • Hinweise zur praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen im Unternehmen

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Termin: Freitag, 13. November 2026 um 10.00 Uhr

Teilnahme über Microsoft Teams:

Microsoft Teams-Besprechung_

Teilnehmen: https://teams.microsoft.com/meet/3161768684267162?p=FiVcnUBcF55hVlN8w2

Besprechungs-ID: 316 176 868 426 716 2 — Passcode: tA7HZ7vr

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Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de