
22.01.2025
Allgemein
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2025 veröffentlicht.
In Ergänzung unserer bisherigen Informationen teilen wir mit, dass die zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes notwendige Tabelle für Abrechnungszeiträume ab Januar 2025, die auch für die Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes anzuwenden ist, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wurde.
Diese neue Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (KuG 050-2025) ist hier abrufbar.
Ihr Ansprechpartner
Markus Lamberty
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de
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