
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat vor dem Hintergrund der Änderungen im Recht der Kurzarbeit, insbesondere der Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld folgende Fachliche Weisung veröffentlicht: Weisung 202207001 vom 1. Juli 2022 – Kurzarbeitergeld – Verlängerung des erleichterten Zugangs.
Weiterhin wurden die FAQ der BA zum Kurzarbeitergeld “Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld” aktualisiert. Diese finden Sie hier.
Auch die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände hat ihre FAQs zur Kurzarbeit angepasst. Diese finden Sie in der Anlage (in gelb markierte Änderungen).
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