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19.08.2026
Ausbildung

Neue Ausbildungsordnung der Bauberufe ab 01.08.2026: Erläuterung zur Durchführung der Überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜBA)

Mit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung für die Bauberufe zum 1. August 2026 wurden auch die Lehrpläne und die Struktur der Überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜBA) neu geordnet.

In den vergangenen Wochen haben den Verband zahlreiche Anfragen von Ausbildungsbetrieben erreicht. Insbesondere bestand Unsicherheit darüber, welche ÜBA-Lehrgänge verpflichtend zu besuchen sind und bei welchen Lehrgängen der Ausbildungsbetrieb selbst über eine Teilnahme entscheiden kann.

Um eine möglichst einheitliche, transparente und praxisnahe Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung in Hessen zu unterstützen, möchten wir hierzu folgende Erläuterungen geben.

  1. Pflichtwochen (P-Wochen)

Die P-Wochen (Pflichtwochen) sind verbindlicher Bestandteil der Überbetrieblichen Berufsausbildung. Ausbildungsbetriebe sind verpflichtet, ihre Auszubildenden zu diesen Lehrgängen zu entsenden.

Diese Lehrgänge vermitteln die nach der Ausbildungsordnung vorgesehenen Qualifikationen und ergänzen die betriebliche Ausbildung.

  1. Wahlwochen (W-Wochen)

Zusätzlich können Überbetriebliche Ausbildungsstätten W-Wochen (Wahlwochen) anbieten.

Diese Lehrgänge dienen der Vertiefung und Ergänzung der Ausbildung und bieten den Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit, individuelle betriebliche, fachliche oder technische Schwerpunkte zu berücksichtigen.

Für W-Wochen besteht keine Verpflichtung zur Entsendung. Die Entscheidung über eine Teilnahme trifft ausschließlich der Ausbildungsbetrieb. Eine Verpflichtung zur Teilnahme ergibt sich aus der Einstufung als W-Woche nicht.

  1. Bedeutung der Wahlwochen

Auch wenn die Teilnahme an W-Wochen freiwillig ist, stellen sie aus Sicht des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. einen wichtigen ergänzenden Baustein der Überbetrieblichen Ausbildung sowie der Aus- und Weiterbildung dar.

Sie bieten die Möglichkeit, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen, zusätzliche fachliche Schwerpunkte zu setzen und Auszubildende noch gezielter auf die Anforderungen der beruflichen Praxis vorzubereiten.

Gerade vor dem Hintergrund der technischen und fachlichen Weiterentwicklung des Baugewerbes können diese zusätzlichen Ausbildungsangebote einen wertvollen Beitrag zur Qualität der Ausbildung leisten.

Der Verband regt daher an, die angebotenen W-Wochen bei der individuellen Ausbildungsplanung zu berücksichtigen und – soweit es die betrieblichen Möglichkeiten und der Ausbildungsbedarf zulassen – eine Teilnahme zu ermöglichen.

Wichtig: Die Teilnahme an einer W-Woche bleibt freiwillig und liegt ausschließlich in der Entscheidung des jeweiligen Ausbildungsbetriebes.

  1. Eindeutige Kennzeichnung der Lehrgänge

Der Verband hält es für wichtig, dass die zuständigen Überbetrieblichen Ausbildungsstätten die Ausbildungsbetriebe bereits bei der Lehrgangsplanung, spätestens jedoch mit der Lehrgangseinladung, eindeutig darüber informieren,

ob es sich um eine P-Woche (Pflichtwoche) oder

um eine W-Woche (Wahlwoche)

handelt.

Diese Kennzeichnung sollte auch in den Jahreslehrgangsplänen, Einladungen und allen weiteren Informationsunterlagen eindeutig und gut sichtbar erfolgen.

So können Ausbildungsbetriebe ihre Verpflichtungen zuverlässig erfüllen und gleichzeitig eigenverantwortlich entscheiden, ob sie das zusätzliche Angebot der W-Wochen für ihre Auszubildenden nutzen möchten.

Übersicht

Lehrgang Teilnahme
P-Woche (Pflichtwoche) Verpflichtende Entsendung durch den Ausbildungsbetrieb
W-Woche (Wahlwoche) Freiwillige Teilnahme nach Entscheidung des Ausbildungsbetriebes
  1. Hinweis an die Überbetrieblichen Ausbildungsstätten

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. bittet die Überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die Unterscheidung zwischen Pflicht- und Wahlwochen in sämtlichen Veröffentlichungen, Jahresplänen und Einladungen einheitlich, eindeutig und gut sichtbar darzustellen.

Darüber hinaus sollte auf die zusätzlichen Möglichkeiten der W-Wochen aufmerksam gemacht werden, damit Ausbildungsbetriebe diese Angebote bei ihrer individuellen Ausbildungsplanung entsprechend berücksichtigen können.

Damit werden Transparenz geschaffen, Rückfragen vermieden und eine möglichst einheitliche Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung unterstützt.

  1. Umfang der Pflicht- und Wahlwochen

Die Pflicht- und Wahlwochen sind im Rahmen der Neuordnung wie folgt aufgeteilt:

Neu: 2-jährige Ausbildungsberufe

24 Wochen verpflichtende Überbetriebliche Ausbildung

  1. Ausbildungsjahr: 13 Wochen
  2. Ausbildungsjahr: 11 Wochen

Zusätzlich: 5 Wahlwochen

  1. Ausbildungsjahr: 3 Wochen
  2. Ausbildungsjahr: 2 Wochen

Neu: 3-jährige Ausbildungsberufe

30 Wochen verpflichtende Überbetriebliche Ausbildung

  1. Ausbildungsjahr: 13 Wochen
  2. Ausbildungsjahr: 11 Wochen
  3. Ausbildungsjahr: 6 Wochen

Zusätzlich: 9 Wahlwochen

  1. Ausbildungsjahr: 3 Wochen
  2. Ausbildungsjahr: 2 Wochen
  3. Ausbildungsjahr: 4 Wochen

Fazit

Zusammenfassend möchten wir folgende Punkte hervorheben:

  • P-Wochen sind verpflichtend.
  • W-Wochen sind freiwillig.
  • Die Entscheidung über die Teilnahme an einer W-Woche liegt ausschließlich beim Ausbildungsbetrieb.
  • Die Überbetrieblichen Ausbildungsstätten sollten alle Lehrgänge eindeutig als P-Woche oder W-Woche kennzeichnen.
  • W-Wochen sind trotz ihrer Freiwilligkeit ein wichtiger ergänzender Baustein der Überbetrieblichen Ausbildung sowie der Aus- und Weiterbildung.
  • Ausbildungsbetriebe können die W-Wochen nutzen, um die Ausbildung ihrer Auszubildenden entsprechend den betrieblichen und fachlichen Anforderungen sinnvoll zu ergänzen.

 

Mit dieser Information möchten wir dazu beitragen, dass die neue Ausbildungsordnung im Interesse aller Beteiligten transparent, einheitlich und praxisnah umgesetzt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Demand
Leiter berufliche Bildung
Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Demand

Aus- und Weiterbildung

Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de

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