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Sonder-Newsletter: Tarifverhandlungen 2024: Dritte Verhandlungsrunde erfolglos

Lena Brucato 12.04.2024

Die Tarifverhandlungen im Baugewerbe wurden ergebnislos abgebrochen.

Die Arbeitgeber-Spitzenverbände des Baugewerbes haben mit der IG BAU die Tarifverhandlungen zum Neuabschluss der Lohn- und Gehaltstarifverträge in der dritten Runde am 9. April 2024 in Wiesbaden fortgesetzt.

Verhandlungsverlauf: Die Verhandlungen wurden auf IG-BAU-Seite immer wieder dadurch geprägt, dass die Branchensituation als wirtschaftlich weitgehend unproblematisch dargestellt wurde. Die Verhandlungen drehten sich um folgende Kernthemen:

Ost-West-Angleichung: Das Thema der Ost-West-Annäherung wurde von der IG BAU als erstes Verhandlungsthema benannt. Von Arbeitgeberseite wurde wiederholt verdeutlicht, dass über konkrete Annäherungsschritte erst gesprochen werden könnte, nachdem eine Verständigung über die Erhöhung der Entgelte im Westen erfolgt ist. Allerdings wurde die Bereitschaft bekundet, auch über einen Abschluss mit einer Laufzeit bis Ende 2026 bereits die gesamten Angleichungsschritte festzulegen. Eine weitergehende Annäherung zu der Thematik ist im Laufe der Verhandlungen, bei denen wiederholt auf das Thema zurückgekommen wurde, nicht erfolgt.

Ausbildungsvergütungen: Von Arbeitgeberseite wurde das bisherige Angebot zur Erhöhung der Ausbildungsvergütungen nachgebessert. Angeboten wurde eine Angleichung der Ausbildungsvergütungen für kaufmännische und gewerbliche Auszubildende sowie der Ausbildungsvergütungen Ost an West über eine längere Laufzeit. Von IG BAU-Seite wurde das Angebot der Erhöhung der Ausbildungsvergütung West im ersten Ausbildungsjahr auf 1000,- € als vollkommen unzureichend – „ein Hohn“ – abgelehnt. Allerdings wurde die bisherige Forderung nach Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um je 500,- € reduziert. Vor dem Hintergrund höherer Ausbildungsvergütungen in anderen Branchen der Bauwirtschaft wurde eine sofortige Erhöhung der Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr auf 1.200,- €, im zweiten Ausbildungsjahr auf 1.400,- € und im dritten und vierten Ausbildungsjahr auf 1.700,- € gefordert. Die Ausbildung solle dabei in einem gesonderten Tarifvertrag – also nicht mehr in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen – geregelt werden. Als Laufzeit wurden dafür 24 Monate vorgeschlagen. Ins Spiel gebracht wurde auch eine Erhöhung der Anzahl der durch das Berufsbildungsverfahren erstatteten Ausbildungsvergütungen. Von Arbeitgeberseite wurde die 24monatige Laufzeit als zielführend, der Abschluss eines eigenständigen Tarifvertrages als unnötig und die sofortige Erhöhung angesichts der damit verbundenen erheblichen Steigerungen als wirtschaftlich nicht umsetzbar bewertet. Die Umsetzung der Vorschläge hätte auch zu einer deutlichen Erhöhung der Berufsbildungsumlage um ca. 0,3 Prozentpunkte geführt.

Lohn- und Gehaltserhöhung: Von IG-BAU-Seite wurde nahezu mantrahaft immer wieder die Forderung nach einer Erhöhung der Löhne und Gehälter um 500,- € je Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten wiederholt. Jegliche Versuche der Arbeitgeber, die IG BAU in kleiner Runde dazu zu bewegen, eine verhandlungsfähige Forderung vorzulegen bzw. erkennen zu lassen, an welcher Stelle Abstriche denkbar sind, verliefen erfolglos, so dass von Verhandlungen – die ein gegenseitiges Nachgeben von den Maximalpositionen vorsehen – nicht gesprochen werden kann. Auch eine erste Nachbesserung des Arbeitgeberangebotes aus der zweiten Verhandlungsrunde (3 % Erhöhung jeweils für 2024 und 2025) in Form einer überproportionalen Erhöhung der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe um ein Drittel oberhalb der Erhöhung für die übrigen Lohn- und Gehaltsgruppen und eine spätere zweite Nachbesserung des Kernangebotes auf 3,3 % in 2024 und 3,2 % in 2025 brachte nicht den erhofften Erfolg, dass ein Einigungskorridor aufgezeigt wurde, sondern wurde als „ein Scherz“ zurückgewiesen. Der ultimativen Forderung der Gewerkschaft, ein weiteres erhöhtes Angebot vorzulegen, ist die Arbeitgeberseite vor dem Hintergrund, dass auch für diesen Fall nicht ein Nachlassen von der Ursprungsforderung in Aussicht gestellt wurde, nicht nachgekommen.

In den Gesprächen über die Lohn- und Gehaltserhöhung wurde von der IG BAU auch die Frage gestellt, ob die Arbeitgeberseite hinsichtlich der Lohngruppe 1 bzw. 2 West eine Integration in die Lohnstrukturen plant oder gesonderte Regelungen (TV Mindestlohn). Von Arbeitgeberseite gab es kein Votum für Mindestlohntarifverhandlungen. Seitens der IG BAU gab es daraufhin keine Reaktion, die auf ein herausgehobenes Interesse an einem Mindestlohntarifvertrag schließen lässt.

Verhandlungsergebnis: Die Verhandlungen wurden dann nach mehr als zwölfstündigen Verhandlungen ohne Ergebnis und ohne neuen Termin abgebrochen. Die IG BAU erklärte, dass sie ihrem Vorstand empfehlen wird, das Scheitern der Verhandlungen zu erklären und die Schlichtung anzurufen. Wird das Scheitern der Verhandlungen erklärt und die Schlichtung angerufen, muss die Schlichtungskommission binnen 7 Tagen zusammentreten und hat für die Erarbeitung einer Lösung 14 Tage Zeit. Die Schlichtung kann auch mit einem Schlichterspruch beendet werden. Für die Annahme oder Ablehnung sind dann ebenfalls 14 Tage Zeit, so dass mit einem Ende des Schlichtungsverfahrens und einer Entscheidung erst im Mai 2024 zu rechnen ist.

Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.


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