
28.03.2025
Arbeitsrecht
Mitte April startet der alljährliche Versand der Arbeitnehmerkontoauszüge an alle Betriebe, die im Jahr 2024 Mitarbeiter beschäftigt haben. Aufgrund von zahlreichen Nachfragen der Arbeitgeber führt dies in der Regel zu einem erhöhten Kontakt per Brief, E-Mail und in der Telefonie bei SOKA-BAU durch die Arbeitgeber, um Abweichungen zwischen Lohnprogrammen und den Arbeitnehmerkontoauszügen zu klären.
SOKA-BAU bietet den Arbeitgebern daher Hilfestellungen an, wie Unternehmen selbst solche Abweichungen im Arbeitgeber-Onlineservice feststellen und klären können.
Dazu hat SOKA-BAU
- das Anschreiben zum Versand der Kontoauszüge angepasst und dort eine Info mit Hinweis zum Hilfe-Center integriert,
- im Hilfe-Center unter der Kachel „Meldungen und Meldungsabgabe“ und unter der Kachel „Weitere Themen“ zum Thema „Abweichungen der Urlaubswerte in den Arbeitnehmerkontoauszügen“ eine Anleitung hinterlegt, wie der Kunde selbst vorgehen kann, um Abweichungen zu identifizieren,
- im Kunden-Blog einen Artikel zu diesem Thema erstellt sowie
- eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in den jeweiligen Artikeln im Hilfe-Center und im Kunden-Blog zum Download hinterlegt.
Ihr Ansprechpartner
Markus Lamberty
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de
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