
Nach seiner Verkündung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Tariftreuegesetz des Bundes zum 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Bundes, z.B. bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen, ist seitdem eine Zuschlagserteilung nur noch bei Abgabe eines Tariftreueversprechens über die Gewährung bestimmter Mindestarbeitsbedingungen möglich.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein FAQ-Papier mit den wichtigsten Antworten zur Anwendung des Tariftreuegesetzes erarbeitet, an der auch der ZDB mitgewirkt hat.
Das Papier soll eine erste Orientierung bieten, rechtliche Hintergründe erläutern und praktische Hinweise geben, um die neuen Anforderungen durch das Gesetz besser zu verstehen und umzusetzen.
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) bedarf zur weiteren Anwendung noch der Einrichtung einer Clearingstelle und der Prüfstelle „Tariftreue“ sowie der Rechtsverordnungen des BMAS zum Zertifizierungsverfahren und vor allem der Rechtsverordnungen, die die konkreten Arbeitsbedingungen einer Branche regeln.
Den Erlass der Rechtsverordnungen wird der ZDB umfassend begleiten und fortlaufend darüber informieren.
Das FAQ-Papier ist in der Anlage beigefügt.
BDA-FAQ-Papier Tariftreuegesetz Mai 2026
BDA-FAQ-Papier_Tariftreuegesetz_Mai_2026-1.pdf
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