
Zum 01. August 2026 treten die neuen Ausbildungsverordnungen in den Bauberufen in Kraft.
In diesem Jahr sind wir und die Handwerkskammern auf Ihre Unterstützung angewiesen, um einen reibungslosen Beginn und Verlauf der Berufsausbildung im Baugewerbe sicherzustellen.
Wichtige Informationen:
Reguläre Ausbildungsdauer:
Alle Ausbildungsverhältnisse 2026 mit regulärer Ausbildungsdauer, die am 01. August 2026 beginnen, fallen unter die neue Ausbildungsverordnung.
Verkürzte Ausbildungsdauer:
Bei Ausbildungsverhältnissen 2026 mit verkürzter Ausbildungsdauer (z. B. aufgrund eines bestimmten Schulabschlusses oder beruflicher Qualifikation) kontaktieren Sie bitte die Ausbildungsberater/innen Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Kontaktinformationen der Handwerkskammern:
Handwerkskammer Frankfurt/Rhein/Main
Handwerkskammer Kassel
Handwerkskammer Wiesbaden
Duales Studium
Sollten Sie ein duales Studium in Verbindung mit einer Bauausbildung planen, kontaktieren Sie bitte auch die Ausbildungsberatung Ihrer zuständigen Handwerkskammer. In diesen Fällen sind weitere Sonderregelungen zu beachten.
Wichtige Links:
HPI-Grundlagengerüst für die ÜLU der Bauwirtschaft:
Eine Gesamtübersicht, in der für alle Tiefbau-, Hochbau- und Ausbauberufe die Pflicht- und Wahlwochen hinterlegt sind, finden Sie hier:
HPI-Datei-Geruest-Bau-UeLU-1.-AJ.xlsx
ÜLU-Unterweisungspläne für das 1. Ausbildungsjahr: Die zugehörigen Unterweisungspläne können auf der Webseite des HPI eingesehen werden:
https://www.hpi-hannover.de/unterweisungspl%C3%A4ne
Neue Ausbildungsordnung: Hier können Sie die neue Ausbildungsordnung einsehen:
Umsetzungshilfen vom Bundesinstitut für Berufsbildung: Für jeden Ausbildungsberuf stehen Umsetzungshilfen zur Verfügung: BIBB Umsetzungshilfen
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de
