
Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstatten Sie für Gerichte und private Auftraggeber Gutachten und andere Sachverständigenleistungen, wie zum Beispiel
- Beratungen
- Überwachungen
- Überprüfungen,
- Erteilung von Bescheinigungen
- schiedsgutachterliche und schiedsgerichtliche Tätigkeiten
Die öffentliche Bestellung gilt bundesweit.
Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung die besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Welche Voraussetzungen Sie für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung benötigen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
Ihre Ansprechpartnerin:
Abteilung Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 9 58 09-111
E-Mail: holzknecht@bgvht.de
