
Im Januar 2024 endet die Einspruchsfrist zu den Teilen 1, 2 und 3 der DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“.
Es handelt sich sowohl um redaktionelle Änderungen, als auch um wichtige und sinnvolle Ergänzungen für die Baupraxis:
- In DIN 18533-1 wurde die Abdichtung auf Dämmstoffuntergründen neu eingefügt.
- In DIN 18533-2 wurden fehlende Regelungen und Prinzip-Skizzen zu abgesenkten Türanschlüssen von Abdichtungen ergänzt.
- In DIN 18533-3 wurde die FPD-Abdichtungen neu aufgenommen (analog zu PMBC-Abdichtung) und die A1-Fassung integriert.
Nach erfolgter Änderung der DIN 18533 gehören FPD-Abdichtungen dann – genau wie seit dem Jahr 2000 – die PMBC-Abdichtungen zu den (in DIN 18533) genannten und genormten Abdichtungsbauweisen. Vertragliche Zusatzregelungen bedarf es dann nicht mehr.
Herr Klingelhöfer, Mitglied des Normausschusses, kommentiert die Änderungen mit den Worten:
„Die vergangenen 6 Jahre haben gezeigt, dass sich die „neue“ DIN 18533:2017 sehr gut in der Praxis eingefügt hat, verständlich und gut handhabbar ist sowie sichere Regelungen für Bauwerksabdichtungen enthält und die anerkannten Regeln der Technik wiedergibt.“
Hinweise:
- Der nächster Termin zur Erlangung des Abdichtungsscheins, der sich an das ausführende Personal richtet, welches die erdberührten Abdichtungen (mit PMBC, FPD oder MDS) ausführt, findet am 23./24.01.2024 in Lauterbach statt, siehe Kurs 2.3 Abdichtungsschein PMBC Planung und Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
- am 6. Februar 2024 in Lauterbach wird für planende Architekten und Ingenieure, Projekt- und Bauleiter von ausführenden Firmen das eintägige Informationsseminar 3.1 Bauwerksabdichtungen nach neuem Normenpaket DIN 1853X Schwerpunkt: Planung erdberührter Abdichtungen, Sockel, Innenräume / Bäder angeboten
