
Es ist danach vorgesehen, dass nur die besten Materialklassen für Boden, Gleisschotter, RC-Material und Ziegelmaterial das Abfallende überhaupt erreichen können. Dies sind nach Ansicht des Umweltministeriums folgende Ersatzbaustoffe und Materialklassen (in Anlehnung an die Ersatzbaustoffverordnung):
- Bodenmaterial BM-0*, BM-F0* und BG-F0* sowie auch BM-0
- Gleisschotter GS-0
- RC-Baustoffe RC-1
- Ziegelmaterial ZM.
Aschen und Schlacken nimmt man als Nebenprodukte aus dem Regelungsbereich einer Abfallende-Verordnung heraus. Einzelheiten können Sie dem beigefügten Eckpunktepapier entnehmen.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) wird sich in einer Stellungnahme an das Umweltministerium weiterhin dafür stark machen, dass alle Materialklassen von mineralischen Ersatzbaustoffen auch das Abfallende erreichen können müssen.
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