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04.01.2024
Ausbildung

Vorerst keine novellierte Ausbildungsordnung im Baugewerbe!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entspricht der Empfehlung von ZDB, HDB und IG BAU, vorerst von einem Inkrafttreten/Erlass der novellierten Ausbildungsordnungen im Baugewerbe abzusehen

Für die Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnungen im Baugewerbe spielt die Erarbeitung von Unterweisungsplänen für die überbetriebliche Ausbildung eine entscheidende Rolle. Diese Unterweisungspläne müssen zur Beibehaltung der ÜLU-Förderung  gemeinsam mit dem Heinz-Piest-Institut (HPI) erarbeitet werden. Außerdem müssen auf der Grundlage der Unterweisungspläne Durchschnittskostenpläne erstellt werden, die wiederum zur Grundlage der Bundes- und Landesförderung werden. Entsprechende Haushaltsmittel müssen zudem in die Haushalte von Bund und Ländern (soweit auch letztere die ÜLU fördern) eingestellt werden. Dazu bedürfen die Unterweisungspläne auch der Befassung durch die Vollversammlungen der Handwerkskammern und der Genehmigung entsprechender Beschlüsse durch die Aufsichtsbehörden der Länder. Und natürlich bedarf es auch eines entsprechenden zeitlichen Vorlaufs, damit sich die überbetrieblichen Ausbildungszentren auf die Schulung anhand der neuen Unterlagen einstellen können.

Das HPI ist für das Jahr 2024 allerdings noch nicht mit den zwingend notwendigen finanziellen Ressourcen ausgestattet, um die Begleitung der Erstellung der Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne unter Berücksichtigung des überdurchschnittlichen Arbeitsanfalls termingerecht zum 1. August 2024 umzusetzen. Damit droht aktuell ein Stocken des Prozesses.

Aus diesem Grund haben sich der ZDB, der HDB und die IG BAU an das BMWK sowie an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz gewandt mit der Empfehlung, von einem Erlass der Neuordnungen vorerst abzusehen. Dieser Empfehlung wurde seitens des BMWK nun entsprochen.

Die Sozialpartner, das BMWK und das HPI sind derzeit im Gespräch, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die vorgenannten Meilensteine abgearbeitet werden können. Insbesondere geht es dabei um die Gewährleistung einer ausreichenden finanziellen Ausstattung des HPI zur Begleitung des wichtigen Prozesses der Erarbeitung der etwa 375 notwendigen Unterweisungspläne. Sobald hierzu Klarheit vorliegt, kann ein Datum zum Inkrafttreten der novellierten Ausbildungsordnungen festgelegt werden.

Der ZDB wird sich in einem weiteren Termin mit den Bundesfachgruppen dazu austauschen.

Quelle: ZDB

Gerne können wir Fragen dazu oder andere in einem Telefonat vertiefen- insoweit stehe ich als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Demand

Ihr Ansprechpartner

Andreas Demand

Aus- und Weiterbildung

Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de

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