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13.03.2023
Technik

Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden

Aus gegebenen Anlass möchten wir auf die Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden hinweisen.

Die folgende Leitlinie richtet sich an alle diejenigen, die Baumaßnahmen planen bzw. durchführen und mit einer Erkundung von Asbest in Gebäuden konfrontiert werden. Für gewerbsmäßig arbeitende Unternehmen und Gruppen gibt es Hinweise zum sachgerechten Umgang mit Asbest in Gebäuden sowie Vorgaben für die Erkundung und anschließende bauliche Maßnahmen. Hingegen werden private Hausbesitzer, Heimwerker und Nutzer („Laien“) oft nicht ausreichend mit Entscheidungs- und Handlungshilfen erreicht. Mit dieser Leitlinie sollen in erster Linie Laien wie Heimwerker, aber auch Mieter und private Auftraggeber, die meist in direkter Absprache ihre Bauaufträge an Handwerksbetriebe oder Bauunternehmen vergeben, eine Entscheidungshilfe finden. Wertvolle Hinweise und Orientierungshilfen können aber auch kleine Handwerksbetriebe in dieser Leitlinie finden. Mit der Asbesterkundung beauftragten Sachverständigen liefert die Leitlinie Hilfestellung, wie bei der Erkundung und Sanierung vorzugehen ist.

Die Leitlinie stellt eine Planungshilfe dar und hat keinen normativen, also gesetzlich verbindlichen Charakter. Mit der Planungshilfe werden Empfehlungen gegeben für alle Arbeiten und Tätigkeiten, bei denen Asbest in einem Gebäude vermutet wird oder nachgewiesen wurde und bei denen Bauteile, die Asbest enthalten könnten, bearbeitet oder entfernt werden. Die Empfehlungen sind ein erster Schritt zu einer Vereinheitlichung der Herangehensweisen bei Baumaßnahmen mit asbesthaltigen Bauteilen in und an Gebäuden. Die Diskussionen bezüglich Entsorgung, Analytik, Beprobung und Erfassung von Expositionsrisiken bei einzelnen Tätigkeiten läuft parallel auch in weiteren Gremien, z. B. beim AGS, bei der LAGA, in den Kommunen, Kammern und Verbänden sowie im VDI und beim DIN weiter. Falls sich aus der Diskussion dort neue Erkenntnisse ergeben, werden diese bei Bedarf in eine Überarbeitung der Leitlinie einfließen.

Die Leitlinie stellt die Aspekte der Erkundung von Asbest aus Anlass von durchzuführenden Baumaßnahmen (anlassbezogene Erkundung) dar und beschreibt die Herangehensweise dazu. Mit ihr werden keine bauordnungsrechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Entscheidungen getroffen.

Weitere wichtige Informationen zu bauordnungsrechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen finden Sie unter:

https://rp-giessen.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/arbeitsschutz-auf-baustellen/asbestsanierung

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Ihr Ansprechpartner

Hartmut Schwieger

Bautechnik

Telefon: 069 / 958 09-190
E-Mail: schwieger@bgvht.de

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