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13.05.2024
Allgemein

Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2024. Modifizierte IG BAU-Forderung

Kurz vor Beginn des Arbeitskampfes hat die IG BAU ihre bisherigen Forderungen modifiziert:

Ging es bisher noch um eine Erhöhung eines Festbetrages in Höhe von 500,- € für alle zuzüglich einer weiteren Ost-West-Angleichung, hat die Gewerkschaft nun in einer Mitteilung vom Sonntagabend auf einen Ost-West-Angleichungsschritt ausdrücklich verzichtet. Die Forderung der IG BAU lautet:

– „Erhöhung aller Entgeltgruppen und Ausbildungsvergütungen um monatlich 500 Euro bei

– einer Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten.

An der Forderung nach einer weiteren Angleichung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West halten wir nicht fest.”

Über den Grund kann nur spekuliert werden: Mangelnde Mitgliedschaft oder mangelnde Streikbereitschaft im Osten oder die Strategie, bei der Vereinbarung der West-Erhöhung keine Rücksicht auf weitere Angleichungsschritte im Osten nehmen zu müssen, da für den 1. Dezember 2026 die Angleichung ohnehin vereinbart ist.

Schon bei der Annahme des Schiedsspruchs durch die IG BAU, der weite Teile der Auszubildenden von einer Erhöhung der Azubi-Vergütungen ausnahm, konnte man den Eindruck bekommen, dass auch die Auszubildenden der IG BAU nicht wirklich am Herzen liegen. Die neuerliche Forderung nach Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 500,- € könnte auch eine Antwort darauf sein, dass sich junge IG-BAU-Mitglieder unzufrieden mit dem Schiedsspruch gezeigt haben.

Ebenfalls nicht im Fokus der IG BAU standen offensichtlich Arbeitnehmer in höheren Lohn- und Gehaltsgruppen, die sich nach dem Schlichtervorschlag, der die Struktur der Gewerkschaftsforderung nach einem Festbetrag für die erste Stufe aufgriff, mit niedrigeren prozentualen Erhöhungen zufriedengeben sollten als die Arbeitnehmer in den unteren Lohngruppen. Das Beharren auf den Festbetrag lässt den Schluss zu, dass sie auch diesmal das Nachsehen haben sollen.

Da die IG BAU sich nun von dem Schiedsspruch gelöst hat, schafft dies aber auch Raum, um zu einer anders gestalteten Einigung zu kommen.

Arbeitskampfplanung:

Die IG BAU hat weiterhin angekündigt, “im Zeitraum vom 13. Mai 2024 zunächst bis voraussichtlich Mitte Juli 2024 befristete Arbeitskampfmaßnahmen im Bauhauptgewerbe durchzuführen“. Der Start ist für diesen Montag vorgesehen mit Schwerpunkt in Niedersachsen. Weitere Maßnahmen wurden mit Pressemeldungen der IG BAU bereits angekündigt, für Hessen ist noch nichts bekannt.

Die Arbeitgeberseite hat mitgeteilt, für weitere Verhandlungen bereit zu sein.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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