
Wir weisen bereits heute darauf hin, dass in der DHZ Nr. 3 am 31. Januar 2025 die Termine für die Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen Sommer 2025 veröffentlicht werden. Wir geben den Veröffentlichungstext vorab zur Kenntnis und bitten, die Prüfungsausschüsse entsprechend zu informieren.
Anmeldetermin
Die Anmeldungen zu den Sommerprüfungen 2025 sind bis spätestens 15. April 2025 bei den Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung einzureichen. Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO).
Anmeldevordrucke sind bei den genannten Stellen erhältlich.
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Lehrling/Auszubildenden zu erfolgen, welcher den Betrieb über die Anmeldung zu unterrichten hat.
Zu den Sommerprüfungen 2025 sind anzumelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungsvertrag in der Zeit vom 1. April bis 30. September 2025 endet,
- Wiederholer,
- Lehrlinge, die aufgrund besonderer Leistungen in der Schule und im Betrieb ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes Antragsverfahren beachten
– Schlusstermin für Antragstellung: 15. März 2025) und - Bewerber, die aufgrund ihrer langjährigen Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen (Externe Zulassung) sowie Umschüler.
Anmeldungen, die nach dem 15. April 2025 bzw. 15. März 2025 bei vorzeitiger Prüfung eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Prüfungstermin
Nach § 7 Absatz 1 der Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung (GUPO) sowie der Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung (AUPO) setzt die Handwerkskammer den maßgebenden Prüfungstermin fest. Für die Durchführung der Sommerprüfung 2025 wird der 31. Juli 2025 als Schlusstermin festgesetzt.
Bei Fragen stehen die Handwerkskammern Frankfurt-Rhein-Main, Wiesbaden und Kassel zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de
