
Neue Minijobgrenze ab 1. Januar 2025.
Aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 EUR pro Stunde können geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobber) mehr verdienen und behalten trotzdem die Vorteile eines Minijobs. Die monatliche Verdienstgrenze steigt im neuen Jahr von 538 EUR auf 556 EUR, was einer Jahresverdienstgrenze von 6.672 EUR entspricht. Diese Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst.
Trotz des höheren Mindestlohns bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber unverändert. Auch mit der neuen Verdienstgrenze sind 2025 rd. 43 Stunden pro Monat möglich. Sollte der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegen, verringert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend. Es empfiehlt sich also, genau zu berechnen, wie viele Stunden im Monat gearbeitet werden dürfen, um den Minijob-Status zu behalten. Wir empfehlen vor diesem Hintergrund die bestehenden vertraglichen Regelungen mit Teilzeitkräften zu überprüfen und ggf. mit Wirkung zum 1. Januar 2025 anzupassen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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