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13.11.2025
Digitalisierung

EU-Parlament beschließt Entlastung für Unternehmen bei Nachhaltigkeitsberichten

Am 13. November 2025 hat das Europäische Parlament eine deutliche Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen beschlossen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen zu stärken. Der Vorschlag ist Teil des sogenannten Omnibus-I-Pakets der EU-Kommission zur Entbürokratisierung.

Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichte müssen sich an den EU-Taxonomieregeln orientieren, wobei branchenspezifische Anforderungen freiwillig bleiben.

Für kleinere Unternehmen bedeutet das: weniger Druck von oben. Große Geschäftspartner dürfen keine zusätzlichen Informationen mehr verlangen, als in den freiwilligen Standards vorgesehen sind.

Sorgfaltspflichten nur für Konzerne mit Milliardenumsatz

Auch bei der unternehmerischen Sorgfaltspflicht geht die EU einen pragmatischeren Weg. Nur Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz sollen künftig verpflichtet sein, ihre Lieferketten systematisch auf Risiken für Mensch und Umwelt zu prüfen. Dabei sollen bestehende Informationen genutzt werden – zusätzliche Daten dürfen nur in Ausnahmefällen gefordert werden.

Ein Übergangsplan zur Ausrichtung auf das Pariser Klimaabkommen entfällt. Bei Verstößen haften die Unternehmen auf nationaler Ebene. Geschädigte sollen Anspruch auf vollständigen Schadenersatz haben.

Neues EU-Portal für mehr Klarheit

Als Unterstützung für die Unternehmen plant die EU-Kommission ein digitales Portal. Es soll kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitfäden und allen relevanten EU-Meldepflichten bieten. Das neue Portal ergänzt den bestehenden European Single Access Point.

Hintergrund: Das große Ziel heißt Entlastung

Der Vorstoß ist Teil des sogenannten „Omnibus-I“-Pakets, das die EU-Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellt hat. Nach einem zähen Start bei der Umsetzung der bisherigen Berichts- und Sorgfaltspflichten geht es nun um Vereinfachung. Im Zentrum steht die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen – und der Abbau überbordender Bürokratie.

Wie geht es weiter?

Die Trilogverhandlungen mit den Mitgliedstaaten starten am 18. November. Bis Ende 2025 soll die Gesetzgebung abgeschlossen sein.

Mehr dazu

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Weisheim

Innovation und Nachhaltigkeit

Telefon: 069 / 958 09-550
E-Mail: weisheim@bgvht.de

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