
I. Anmeldetermin
Die Anmeldungen zu den Sommerprüfungen 2026 sind bis spätestens 1. April 2026 bei den Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung einzureichen. Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO).
Anmeldevordrucke sind bei den genannten Stellen erhältlich.
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Ausbildungsbetrieb zu erfolgen.
Zu den Sommerprüfungen 2026 sind anzumelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungsvertrag in der Zeit vom 1. April 2026 bis 30. September 2026 endet,
- Wiederholer,
- Lehrlinge, die aufgrund besonderer Leistungen in der Schule und im Betrieb ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes Antragsverfahren beachten – Schlusstermin für Antragstellung: März 2026)
- und Bewerber, die aufgrund ihrer langjährigen Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen (Externe Zulassung) und Umschüler.
Anmeldungen, die nach dem 1. April 2026 bzw. 1. März 2026 bei vorzeitiger Prüfung eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen, kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichende Anmeldefristen festlegen.
II. Prüfungstermin
Nach § 7 Absatz 1 der Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung (GUPO) sowie der Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung (AUPO) setzt die Handwerkskammer den maßgebenden Prüfungstermin fest. Für die Durchführung der Sommerprüfung 2026 wird der 31. Juli 2026 als Schlusstermin festgesetzt.
Bei Fragen stehen Ihnen die Handwerkskammern, die Kreishandwerkerschaften und die Innungen zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de
