
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD war vereinbart worden, über eine EH 55-Plus-Förderung, Projekte aus dem bestehenden Bauüberhang zu aktivieren: „Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen.“
In den Bereinigungssitzungen der Haushaltsberatungen 2026 waren nicht abgerufene Mittel aus 2025 verschiedener KfW-Förderprogrammen in das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) umgeswitcht worden. So hat das Bauministerium (BMWSB) zu den Haushaltsbeschlüssen in seiner Pressemitteilung vom 14. November darüber informiert, dass 1,1 Milliarden Euro für das KfW-Programm KFN bereitstehen, im dem Budget-Mittel aus 2025 und 2026 bis zu 800 Millionen Euro für die Aktivierung des Bauüberhangs (Förderung EH55 EE-Standard) enthalten sind.
Nach den Angaben des BMWSB und der KfW können Anträge für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien gestellt werden. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite mit bis zu 100.000 Euro. Der Zinssatz für ein annuitätisches Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung steht derzeit zu einem Zinssatz von rund 1,94 % bereit.
Im Rahmen der KFN-Förderung werden auch weiter Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40-QNG Wohngebäude gefördert. Gegenüber der EH 55-Förderung sind die Zinssätze dort günstiger, bei der EH 40 QNG-Variante wird auch ein Darlehen bis zu 150.000 Euro gewährt.
Förderfähig sind im Effizienzhausstandard 55 der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden. Kommunen können einen Zuschuss von 5 % erhalten. Wohngebäude müssen mit einer Wärmeerzeugung mit 100 % Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
Anders als nach dem Koalitionsvertrag zu vermuten war, ist explizit keine Festlegung auf bereits jetzt vorliegende Baugenehmigungen erfolgt, obwohl erneut von einer „zeitlichen Befristung“ gesprochen wird. Diese ist offensichtlich so zu verstehen, dass für die EH-55-Förderung einmalig 800 Mio. Euro bereitgestellt werden. Sind diese Mittel verbraucht, soll die EH 55-Förderung wieder abgestellt werden. Das BMWSB hat selbst den Startschuss zu einem Windhundrennen gegeben, indem es ausdrücklich mitteilt, dass die Förderung endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. Somit sind hier keine verlässlichen und nachhaltigen Bedingungen gegeben.
Details der Konditionen der Förderung für Wohngebäude in verschiedenen Laufzeitvarianten der Kredite können auf der Homepage der KfW unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/?redirect=747264 eingesehen werden.
Eine EH-55-Förderung wird auch für Nichtwohngebäude (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(299)/?redirect=745600) und kommunale Neubauten (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Kommunen-(498-499)/?redirect=747266) gewährt.
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