
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) können Unternehmen nachweisen, dass sie der BG BAU angehören und ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind. Dieser Nachweis wird unter anderem benötigt, wenn sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder als Nachunternehmen beauftragt werden möchten.
Die gültige UB eines Nachunternehmens schützt das Hauptunternehmen davor, für nicht gezahlte Sozialabgaben eines Nachunternehmens in Haftung genommen zu werden. Daher kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der BG BAU nicht nur für das eigene Unternehmen, sondern mit entsprechender Vollmacht auch für ein beauftragtes Unternehmen angefordert werden.
Für die Anforderung einer UB stehen Mitgliedsunternehmen der BG BAU sechs verschiedene Wege zur Verfügung. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf unserer neuen Themenseite: www.bgbau.de/ub.
Die UB der BG BAU – digital und sicher
Unbedenklichkeitsbescheinigungen können sowohl in digitaler Form als auch per Post angefordert werden. Die Vorlage oder der Nachweis in Papierfassung ist jedoch nicht zwingend erforderlich: Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der BG BAU sind auch in elektronischer Form vollständig gültig und müssen nicht ausgedruckt werden. Sie enthalten sowohl einen Link als auch einen QR-Code, über die sich ihre Echtheit einfach überprüfen lässt. Darüber hinaus ist die digitale Version jederzeit auf mobilen Endgeräten verfügbar.
Portal „meine BG BAU“
Der bequemste Weg zu einer UB ist das gesicherte Onlineportal „meine BG BAU“ für Unternehmen: https://unternehmensportal.meine.bgbau.de/. Hier steht ein vorausgefülltes Formular bereit, um eine UB anzufordern. Sofern eine Abrufberechtigung eingerichtet wurde, können auch Dritte eine UB für das beauftragte Unternehmen abrufen. Die ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigungen können im Onlineportal eingesehen und heruntergeladen werden.
UB über „online antworten“ anfordern
Wer ohne Registrierung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der BG BAU anfordern will, kann den Service „online antworten“ nutzen. Hier ist es seit kurzem auch möglich, eine Vollmacht hochzuladen und in der Folge die UB eines Nachunternehmens einzuholen: www.bgbau.de/ub-anfordern. Die benötigte UB wird anschließend per Post zugestellt.
Für alle Fragen zum Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung stehen die Kolleginnen und Kollegen der Servicehotline der BG BAU unter der Rufnummer 0800 3799100 zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de
