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24.06.2025
Ausbildung

Anmelde- und Schlusstermine für die Gesellen- und Abschlussprüfungen Winter 2025/2026

Wir weisen bereits heute auf die Termine zur Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen 2025/2026 hin, welche am 11. Juli 2025 in der DHZ Nr. 13/14 veröffentlicht werden.

Gesellen- und Abschlussprüfungen Winter 2025/2026

  1. Anmeldetermin

Die Anmeldungen zu den Winterprüfungen 2025/2026 sind bis spätestens 1. Oktober 2025 bei den Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung einzureichen. Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt werden

(§ 36 a HwO). Im Einzelfall sind abweichende Anmeldefristen möglich.

Anmeldevordrucke sind bei den genannten Stellen erhältlich.

Ob die Anmeldung zur Prüfung durch den Lehrling/Auszubildenden oder den Ausbildungsbetrieb zu erfolgen hat, finden Sie in den Weiteren Vertragsbestimmungen des Berufsausbildungsvertrags Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Zu den Winterprüfungen 2025/2026 sind anzumelden:

  1. Lehrlinge, deren Ausbildungsvertrag in der Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 endet
  2. Wiederholer
  3. Lehrlinge, die aufgrund besonderer Leistungen in der Schule und im Betrieb ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes Antragsverfahren beachten – Schlusstermin für Antragstellung: 1. September 2025)
  4. und Bewerber, die aufgrund ihrer langjährigen Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen (Externe Zulassung) und Umschüler.

Anmeldungen, die nach dem 1. Oktober 2025 bzw. 1. September 2025 bei vorzeitiger Prüfung eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen, kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichende Anmeldefristen festlegen.

2. Prüfungstermin

Nach § 7 Absatz 1 der Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung (GUPO) sowie der Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung (AUPO) setzt die Handwerkskammer den maßgebenden Prüfungstermin fest. Für die Durchführung der Winterprüfungen 2025/2026 wird der 31. Januar 2026 als

Schlusstermin festgesetzt.

Bei Fragen stehen Ihnen die Handwerkskammer in Hessen, die Kreishandwerkerschaften und die Innungen zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Demand

Aus- und Weiterbildung

Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de

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