
Die ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 25/2025 (S. 498-512) am 28. August 2025 unter www.gmbl-online.de (Ausgabe 25 vom 28.08.2025) veröffentlicht.
Die Arbeitsstättenregel finden Sie auch auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A5-1.
Die zugehörigen, vom Arbeitsstättenausschuss (ASTA) beschlossen Empfehlungen zu HITZE und KÄLTE finden Sie ebenfalls auf der BAuA-Homepage, sowohl auf der o. g. Seite zur ASR A5.1 als auch auf der Übersichtsseite zu den ASTA-Empfehlungen (unter https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/Empfehlungen?nn=d3c5e7f1-13a8-4d12-a680-b7a46c240a30).
Wesentliche Inhalte:
Diese ASR konkretisiert die in § 3a Absatz 1 und Nummer 5.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Anforderungen an Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien. Sie beschreibt insbesondere Beurteilungsmaßstäbe, Verfahren zur Beurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen zu folgenden Themen:
- Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung,
- Gefährdungen durch Niederschlag,
- Gefährdungen durch Windkräfte,
- Gefährdungen durch Gewitter und Blitzschlag.
Die Themen Hitze und Kälte werden nun – anders als im ursprünglichen ASR-Entwurf – in zwei Empfehlungen betrachtet. Im Unterschied zur ASR lösen die in den Empfehlungen beschriebenen Maßnahmen keine Vermutungswirkung aus.
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