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31.01.2024
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Bundeshaushalt 2024 – Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsausschusses

Die im November 2023 bereits im Haushaltsausschuss befindlichen Beratungen zum Regierungsentwurf des Haushaltes 2024 waren in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse gestoppt worden. Der Baubereich war absehbar insbesondere durch Anpassungen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) betroffen.

Nach dem überarbeiteten Regierungsentwurf hat der Haushaltsausschuss hierzu beraten und für den Baubereich folgende wesentliche Beschlüsse getroffen:

Bereich Bauministerium / Wohnungsneubau

Mit Verweis auf die angespannte Lage der Bauwirtschaft soll neben der Neubauförderung (Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentumsförderung (WEF)) und der sozialen Wohnraumförderung als sogenannte „3. Säule“ die Förderung des Wohnungsbaus im mittleren Preissegment in Form eines weiteren Zinsverbilligungsprogramms hinzukommen. Der Titel des Programms lautet: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN).

Hierfür wird ein Budget über 1 Mrd. Euro neu bereitgestellt. In die Haushaltsplanung 2024 werden davon 10 Mio. Euro an Mitteln für Zinsstützungen veranschlagt, 990 Mio. Euro werden als Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre eingestellt.

In der Begründung zu diesem neuen Programm heißt es: „Mit diesem neuen Programm sollen Neubauten gefördert werden, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH 55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH40 entsprechen. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden und damit auch ein zusätzlicher Mehrwert für den Klimaschutz geschaffen und besonders in Ballungsgebieten mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen.“ Das BMWSB will nun zügig die konkreten Förderkriterien ausarbeiten, um einen sehr zügigen Programmstart zu ermöglichen. Die zitierte Formulierung deutet darauf hin, dass bei der Förderung im KNN primär der QNG-Ansatz zur Anwendung kommen soll.

Bereits in ihrem überarbeiteten Regierungsentwurf hatte die Bundesregierung Zusagen aus ihrem Maßnahmenplan zum Wohnungsgipfel umgesetzt. Für das dort avisierte Programm zur Umnutzung von Gewerbeimmobilien „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) wurden für 2024/2025 insgesamt 480 Mio. Euro bereitgestellt. (Auf 2024 entfallen davon 120 Mio. Euro) Dieses Programm wird haushaltstechnisch nun unter dem bisherigen Titel zum KFN weitergeführt. Insgesamt stehen im Bereich KFN damit Mittel zur Neubudgetierung in Höhe von ca. 1,2 Mrd. Euro bereit. An Zinslast entfallen davon ca. 105 Mio. Euro auf 2024; siehe Anlage.

Ebenso wurde das im Maßnahmenpaket avisierte Programm zum Bestandserwerb „Jung kauft Alt“ (JkA), in Höhe von 362 Mio. Euro, in die Budgetierung beim Bauministerium aufgenommen. Dieses Programm wird haushaltstechnisch nun mit der WEF weitergeführt. Insgesamt stehen zur Neubudgetierung im Bereich WEF in 2024 ca. 724 Mio. Euro bereit. Davon entfallen ca. 49 Mio. Euro auf die Zinsstützung in 2024.

In den Haushaltsunterlagen wird zur WEF angedeutet, dass eine Verbesserung der Förderbedingungen durch eine Verlängerung der Laufzeit der bundesmittelfinanzierten Zinsverbilligung erfolgen soll. Die Fördermittel zur WEF, dem KFN und KNN sind im KTF angelegt und werden vom Bauministerium bewirtschaftet.

Bewertung:

Dem Bauministerium (BMWSB) ist es mit dem Abschluss der Beratungen des Haushaltsausschusses gelungen, ein weiteres Neubau-Förderprogramm mit 1 Mrd. Euro aufzulegen. Gegenüber der Budgetierung in 2023 bedeutet dies zunächst eine Aufstockung der Mittel um 50 %; siehe auch Anlage.

Gleichwohl bleibt der Mittelansatz für den Neubau wie bisher deutlich unterhalb der Ansätze für den Sanierungsbereich; siehe folgender Abschnitt. Zumindest in den Programmen WEF und KFN bleibt es auch beim Förderansatz des EH 40 Energieeffizienzniveaus. Für die Bewertung des neuaufgelegten Programms KNN bleibt die Ausformulierung der Förderkonditionen abzuwarten.

Mit der Budgetierung im Neubaubereich hat die Bundesregierung weitgehend ihr Maßnahmenpaket zum Wohnungsgipfel umgesetzt oder zumindest angeschoben; siehe entsprechende Folie in der Anlage.

Bereich Wirtschaftsministerium / Sanierung im Gebäudebereich

Die Einigungen in der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2024 hatten bereits eine Budgetkürzung beim KTF für den Bereich der Gebäudesanierung von ursprünglich 18,8 Mrd. Euro auf 16,7 Mrd. Euro erbracht. Das Wirtschaftsministerium (BMWK) hatte hierzu verlauten lassen, dass man auf einen Großteil der beim Baugipfel beschlossenen Ausweitungen bei der BEG verzichten werde. Dazu gehört etwa die geplante Aufstockung beim Geschwindigkeitsbonus oder beim Sanierungsfördersatz für die Gebäudehülle.

Zwischenzeitlich ist für den Bereich der Einzelmaßnahmen bei Sanierungen eine neue Richtlinie des BMWK veröffentlicht worden, in der auch Fördersätze enthalten sind. So gibt es seit dem 1. Januar 2024 für den Heizungstausch eine Grundförderung von 30 % auf maximal 30.000 Euro Fördersumme. Der Fördersatz kann auf maximal 70 % anwachsen, u.a. abhängig vom Haushaltseinkommen. Die Grundförderung bei der Gebäudehülle verbleibt bei 15 %.

Die Förderrichtlinie enthält zudem eine neue Passage nach der bei der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein muss, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Die neue Regel wurde damit begründet, Vorratsanträge verhindern zu wollen, die zu einer Mittelausschöpfung hätten führen können, obwohl keine umsetzungsreifen Projekte vorliegen würden. Problematisch an der Regelung ist, dass die bauausführenden Unternehmer das Risiko tragen, dass der Förderantrag nicht bewilligt wird.

Bereich Verkehrsministerium

Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird der Hochlauf der Finanzierung der Infrastruktur abgesichert. Die Streichung der Finanzierung von 13 Mrd. Euro aus dem KTF für die Schiene soll über eine entsprechende Eigenkapitalerhöhung bei der DB ausgeglichen werden. Bis 2029 ist eine EK-Erhöhung von 20 Mrd. Euro avisiert. In 2024 sind hierfür ca. 4,4 Mrd. Euro eingestellt.

Weiterer Zeitplan

Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes erfolgt in der Zeit vom 29. Januar bis 2. Februar 2024. Dann kann die Beratung im Bundesrat erfolgen. Damit ist mit einem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes Anfang Februar 2024 zu rechnen. Die Förderprogramme im Bereich Wohnungsbau können dann (wieder) an den Start gehen, beim KNN, GzW und JkA sobald die Förderkriterien fixiert sind. Nach eigenem Bekunden ist das BMWSB hierzu schon in Gesprächen mit der KfW.

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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