Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Ausgenommen von diesem Termin sind die Regelungen zur Berufsvalidierung, die ab dem 1. Januar 2025 zur Anwendung kommen.
Neben den Regelungen zur Berufsvalidierung enthält das BVaDiG weitere wesentliche Neuregelungen, die zum 1. August 2024 anzuwenden sind. Auf die folgenden Regelungen weisen wir hin:
- Option zur elektronischen Abfassung des Berufsausbildungsvertrags (§ 11 BBiG),
- Erleichterung bei der Prüfungszulassung beim Führen eines digitalen Berichtsheftes (§ 36 Abs. 1 HwO),
- Option zur virtuellen Teilnahme von Prüfenden bei der Abnahme bestimmter Prüfungsleistungen (§ 35b HwO),
- Pflicht zur Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Kammerzeugnis, wenn das jeweilige Bundesland dies gesetzlich regelt (§ 31 Abs. 3 HwO) sowie
- Pflicht zur Erstellung eines Gutachtens durch das Bundesinstitut für Berufsbildung, sofern zur Bestätigung der Fortbildungsstufe von Fortbildungsprüfungsregelungen zuständiger Stellen ein Gutachten erforderlich ist (§ 42f Abs. 3 HwO).
Die für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Berufsvalidierung relevante Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) befindet sich noch nicht in der Verbändeanhörung. Sobald das BMBF die Verbändeanhörung angestoßen hat, werden wir über die Verordnung informieren.
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) ist unter folgendem Link zugänglich: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/246/VO.html?nn=55638
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