
Im sog. ersten Durchgang hat sich der Bundesrat auf seiner Plenumssitzung am 22. März 2024 mit dem Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) beschäftigt und umfangreich dazu Stellung genommen.
Der Bundesrat unterstützt im Kern den Ansatzpunkt,“ langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigern die Möglichkeit einzuräumen, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen, und ihnen damit eine bessere Berufsperspektive zu eröffnen. Der Vorrang der beruflichen Ausbildung und die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung müssten aber weiterhin oberste Priorität haben“. Er schlägt daher folgende Änderungen des Gesetzesentwurfes vor:
Änderungsvorschläge des Bundesrates
- Vorrang der dualen Ausbildung:
Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigern die Möglichkeit einzuräumen, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen und ihnen damit eine bessere Berufsperspektive zu eröffnen. Der Vorrang der beruflichen Ausbildung und die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung müssten aber weiterhin oberste Priorität haben, hebt der Bundesrat in seiner Stellungnahme hervor.
- Mindestalter 25 Jahre:
Die Länderkammer fordert, dass nur Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, zum Validierungsverfahren zugelassen werden. Andernfalls wäre die duale Ausbildung nicht mehr die reguläre Ausbildungsform. Dies hätte Auswirkungen auf Regelungen der Länder zur Schulbesuchspflicht. Wenn eine vollständige berufliche Qualifikation mit allen Konsequenzen außerhalb der dualen Ausbildung geschaffen werde, verkürze dies faktisch die zwölfjährige Schulbesuchspflicht. Regelungen zur Schulbesuchspflicht fielen jedoch in die Kultushoheit der Länder.
- Längere Berufserfahrung:
Zudem müsse die für die Validierung erforderliche gesammelte Berufserfahrung nach dem Willen des Bundesrates mindestens das Zweieinhalbfache der Regelausbildungszeit betragen, um dem relevanten Lernen am Arbeitsplatz im Vergleich zur dualen Ausbildung einen angemessenen Zeitraum einzuräumen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass sich Jugendliche für das Validierungsverfahren als vermeintlich einfacheren Weg zur Fachkraft entscheiden, insbesondere da der zweite Lernort Berufsschule umgangen werden könnte. Berufsschulen leisteten jedoch einen erheblichen bildungspolitischen Beitrag, da die Schüler dort auch ihre Allgemeinbildung und berufsübergreifenden Fähigkeiten und Kompetenzen erweitern.
Bewertung
Auch der Berufsbildungsausschuss des ZDB hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 19. März 2024 mit dem Berufsbildungs- und Digitalisierungsgesetz in intensiven Diskussionen befasst. Grundsätzlich wird der Gesetzesentwurf mehrheitlich positiv eingeschätzt; allerdings sind auch Verbesserungen des Gesetzesentwurfes diskutiert worden. Viele der diskutierten Verbesserungspunkte finden sich auch in der Stellungnahme des Bundesrats wieder. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, die in der Bauwirtschaft tätig sind, sehr hoch ist gewinnt das Validierungsverfahren noch einmal Bedeutung als ein Weg der Fachkräftesicherung.
Nächste Schritte
Als Nächstes befassen sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme und anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, so wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten.
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