
Der digitale Fahrzeugschein in der iKfz-App ist nun auch für juristische Personen nutzbar und erleichtert ab sofort die Verwaltung von Firmenflotten und gewerblich genutzten Fahrzeugen im Unternehmen.
i-Kfz und iKfz-App
Unter der Bezeichnung i-Kfz werden verschiedene digitale Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung zusammengefasst.
Über die i-Kfz-Portale der zuständigen Zulassungsbehörden können Unternehmen bereits verschiedene Zulassungsvorgänge online erledigen. Hierzu gehören insbesondere:
- die Neuzulassung eines Fahrzeugs,
- die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs,
- die Umschreibung beziehungsweise Ummeldung,
- die Änderung von Halterdaten sowie
- die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.
In Ergänzung zu der internetbasierten Fahrzeugzulassung hat das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die i-Kfz-App entwickelt, mit der die Zulassungsbescheinigung Teil I – der sogenannte Fahrzeugschein – als digitaler Fahrzeugschein (DFZ) auf dem Smartphone mitgeführt, vorgezeigt und verwaltet werden kann.
Bisher konnte der DFZ jedoch nur mithilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) in die App übernommen werden. Dadurch war die Nutzung im Wesentlichen auf natürliche Personen wie Privatpersonen beschränkt. Für Unternehmen und deren Beschäftigte war dieses Verfahren nicht geeignet.
i-Kfz-App nun auch für Unternehmen
Der DFZ steht nun auch juristischen Personen wie Unternehmen, Handwerksbetrieben, Behörden etc. zur Verfügung.
Neu ist insbesondere die Übernahme des Fahrzeugscheins in die App mithilfe eines individuellen QR-Codes. Dieser wird im Rahmen eines digitalen Zulassungsprozesses automatisch erzeugt oder kann für bereits zugelassene Fahrzeuge bei der zuständigen Zulassungsbehörde angefordert werden. Nach dem Einscannen des QR-Codes wird der digitale Fahrzeugschein in der i-Kfz-App auf dem jeweiligen Smartphone bereitgestellt.
Dadurch ist die Nutzung des DFZ nicht mehr zwingend an die eID des Unternehmensinhabers oder einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebunden.
Vorteile für Unternehmen
Mit der i-Kfz-App können Unternehmen ihre DFZ direkt auf dem Smartphone einsehen, verwalten und bei Bedarf teilen.
Dies bietet insbesondere folgende Vorteile:
- Fahrzeugscheine sind jederzeit digital verfügbar.
- Die Weitergabe ist vor Ort über einen QR-Code oder online über einen von der App erzeugten Link möglich.
- Mehrere Fahrzeugscheine können in einer App verwaltet werden.
- Unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer können auf ein digitales Abbild des Fahrzeugscheins zugreifen.
- Der digitale Fahrzeugschein kann zeitlich begrenzt an Fahrerinnen und Fahrer oder andere berechtigte Personen weitergegeben werden.
- Die App zeigt unter anderem das Datum der nächsten Hauptuntersuchung an.
Zu beachten ist, dass ein lediglich geteilter Fahrzeugschein von der empfangenden Person nicht nochmals an weitere Personen weitergegeben werden kann. Eine erneute Weitergabe muss durch die Person beziehungsweise das Gerät erfolgen, auf dem der ursprüngliche digitale Fahrzeugschein hinterlegt ist.
Weiterhin kann der digitale Fahrzeugschein im Inland zwar grundsätzlich bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden, bei Auslandsfahrten muss die Zulassungsbescheinigung Teil I jedoch weiterhin in Papierform mitgeführt werden. Auch zur Hauptuntersuchung sollte das Papierdokument weiterhin mitgenommen werden.
Voraussetzungen für die Nutzung
Für die Nutzung durch ein Unternehmen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Einrichtung eines Unternehmenskontos, z. B. über ELSTER (für die eindeutige Identifikation)
- Durchführung eines (digitalen) Zulassungsvorgangs mit Ausgabe eines entsprechenden QR-Codes oder Beantragung des QR-Codes bei der zuständigen Zulassungsbehörde
- Geeignete technische Ausstattung (Smartphone)
- Registrierung und Nutzung der kostenfreien i-Kfz-App
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung, zur i-Kfz-App und zum digitalen Fahrzeugschein finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sowie im i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Links:
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Innovation und Nachhaltigkeit
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