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21.12.2021
Wirtschaft

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2022

Auf der Grundlage des von der Mindestlohnkommission am 30. Juni 2020 beschlossenen Stufenplans erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 € ab 1. Januar 2022 auf 9,82 €.

Die bereits vom Bundestag beschlossenen Erhöhungsschritte sehen noch eine weitere Anhebung zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € vor. Wann es zu der von der Ampelkoalition angekündigten Erhöhung auf 12,00 € kommt, ist noch unklar. Ein dazu notwendiges Gesetzgebungsvorhaben wurde noch nicht eingeleitet.

Der im TV Mindestlohn festgelegte Bau-Mindestlohn beträgt in der Mindestlohngruppe 1 bundesweit einheitlich 12,85 €, der nur im Westen verbindliche Mindestlohn 2 beläuft sich auf 15,70 €, der Mindestlohn 2 für Berlin beträgt 15,55 €. Die Allgemeinverbindlichkeit dieses Bau-Mindestlohntarifvertrag ist allerdings zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Der Mindestlohntarifvertrag selber wurde von der IG BAU zum Jahresende 2021 frist- und formgerecht gekündigt und wirkt nur noch nach. Die Verhandlungen zu einem Neuabschluss wurden zwar schon aufgenommen, eine Einigung konnte aber noch nicht erzielt werden. Die Verhandlungen werden am 27. Januar 2022 fortgesetzt.

Die Anwendung des gesetzlichen Mindestlohnes im Baugewerbe ergibt sich für die Personen, die gemäß § 1 (3) des TV Mindestlohn nicht von dessen persönlichen Geltungsbereich erfasst werden.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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