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19.12.2023
Wirtschaft

Einigung Eckpunkte im Bundeshaushalt 2024

Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 sah sich die Bundesregierung veranlasst, die bereits im Haushaltsausschuss zur Abstimmung befindliche Haushaltsplanung 2024 grundsätzlich neu zu justieren. Nach Einschätzung des Finanzministeriums (BMF) ging es um ein Delta von 17 Mrd. Euro, das überbrückt werden musste, um dem Urteil zu genügen. Dabei sollte nach dem Wunsch der FDP die Überbrückung des Deltas nicht durch eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse bewerkstelligt werden. Die von den Koalitionsspitzen erzielte Einigung sollte vielmehr über Ausgabeneinsparungen und Mehreinnahmen, aber ohne Steuererhöhungen erfolgen.

Für die Bauwirtschaft sind letztlich folgende Einigungsfelder besonders relevant:

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem in den kommenden Jahren große Klimaschutz- und Industrieförderprojekte finanziert werden sollen, wird neu aufgestellt. Im KTF sollen dabei im Jahr 2024 12,7 Mrd. Euro eingespart worden. Bis 2027 verringern sich die geplanten Ausgaben des Fonds um insgesamt 45 Milliarden Euro. Sein Gesamtvolumen beträgt nunmehr 160 Milliarden Euro.

Größter Einzelposten, im Zeitraum 2024-2027, war nach bisheriger Planung mit knapp 61 Mrd. Euro die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierunter fallen die KfW-Fördermaßnahmen zum Neubau sowie die Förderung von Sanierungsmaßnahmen. Für 2024 waren im Bereich BEG-Mittel über knapp 19 Mrd. Euro veranschlagt, für 2025 knapp 16 Mrd. Euro, im Jahr 2026 ca. 13,5 Mrd. Euro und in 2027 knapp 12,4 Mrd. Euro.

Von den knapp 19 Mrd. Euro BEG-Mitteln in 2024 entfielen auf den Neubau 0,1 Mrd. Euro und auf die Sanierung 18,8 Mrd. Euro. Nach der Einigung der Koalitionsspitzen soll die Neubauförderung auch vollständig erhalten bleiben. (Anmerkung: Viel ist da ja auch nicht einzusparen.)

Um ca. 2 Mrd. Euro auf 16,7 Mrd. Euro soll der Sanierungsansatz bei der BEG-Förderung in 2024 gekürzt werden. Zudem sollen beim Baugipfel zusätzlich angekündigte Maßnahmen, aus dem 14-Maßnahmen-Paket, im Umfang von 0,8 Mrd. Euro nicht an den Start kommen.

Das Wirtschaftsministerium (BMWK) hat hierzu verlauten lassen, dass man auf einen Großteil der beim Baugipfel beschlossenen Ausweitungen bei der BEG verzichten werde. Dazu gehöre etwa die Aufstockungen beim Geschwindigkeitsbonus oder beim Sanierungsfördersatz. Letzteres betrifft offensichtlich die angedachten Boni beim Heizungstausch und die geplante Aufstockung der energetischen Sanierung. Welche weiteren Maßnahmen aus dem Paket betroffen sind, ist bisher nicht näher ausgeführt. Dazu zählen könnten u.a. noch die geplanten neuen Projekte „Jung kauft Alt“; (Punkt 6) und die Förderung der Schaffung von Wohnraum in Nichtwohngebäude (Punkt 7).

Die geplanten Investitionen aus dem KTF in die Schieneninfrastruktur von rund 13 Milliarden Euro (über den Finanzierungszeitraum 2024-2027) sollen nicht mehr über den KTF finanziert werden. Stattdessen soll das Eigenkapital der Bahn noch einmal aufgestockt werden, damit sie die Investitionen selbst finanzieren kann. Die Mittel hierzu sollen aus Erlösen aus dem Verkauf von Anteilen von Bundesbeteiligungen generiert werden.

Ferner wurden von den Koalitionsspitzen Etatkürzungen für diverse Ministerien angekündigt, ohne dass diese bisher genauer beschrieben oder beziffert sind.

Einnahmeseitig hat man beschlossen, den nationalen CO2-Preis für Gebäude und Verkehr auf das Niveau anzuheben, dass die Vorgängerregierung aus Union und SPD festgelegt hatte. Dem entsprechend wird der CO2-Preis in 2024 von 30 Euro pro Tonne auf 45 Euro pro Tonne CO2 angehoben (statt wie bisher geplant auf 40 Euro pro Tonne). Diese Kostenerhöhung werden die Bauunternehmer u.a. im Bereich ihres Fuhrparks aber auch bei der Inanspruchnahme von Logistikleistungen treffen. Experten schätzen die Preissteigerung bei einem Liter Diesel auf rund 4,8 Cent gegenüber dem heutigen Preis. Bei Erdgas steigen die Kosten voraussichtlich um 0,36 Cent pro Kilowattstunde.

Weiterer Zeitplan

Über den Zeitplan zur parlamentarischen Beratung des geänderten Haushalts 2024 wurden anlässlich der Präsentation der hier beschriebenen Eckpunkte keine genauen Angaben gemacht.

Die ersten parlamentarischen Beratungen sind voraussichtlich in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im Jahr 2024 (3. Kalenderwoche) zu erwarten. Am 11. Januar 2024 soll es dem Vernehmen nach einer Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages geben. Die wichtige Bereinigungssitzung findet dann voraussichtlich eine Woche später am 18. Januar 2024 statt. Der Haushaltsentwurf wird dann mit den verabschiedeten Änderungen dem Bundestag vorgelegt und die zweite und dritte Lesung des Gesetzes wird nach aktuellen inoffiziellen Plänen in der zweiten Sitzungswoche stattfinden, also in der Zeit zwischen dem 29. Januar und 2. Februar 2024. Am 2. Februar 2024 könnte sodann die Beratung im Bundesrat erfolgen. Damit ist mit einem Inkrafttreten Anfang Februar 2024 zu rechnen.

Bis zur endgültigen Verabschiedung gelten die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung nach dem Grundgesetz.

Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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