
Im August 2024 trat die KI-Verordnung der EU (EU AI Act) in Kraft. Sie zielt darauf ab, den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zu gewährleisten, Grundrechte zu schützen und Vertrauen in KI-Technologien zu stärken. Die Verordnung schafft klare Vorgaben für KI-Anbieter und -Nutzer in der EU, darunter auch für Arbeitgeber.
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Die Verordnung unterscheidet KI-Systeme nach ihrem Risiko:
- Verbotene KI-Systeme: Systeme mit unvertretbar hohem Risiko, z. B. solche zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz, sind grundsätzlich untersagt.
- Hochrisiko-KI-Systeme: Strikte Anforderungen gelten für KI im Personalmanagement, z. B. bei Bewerberauswahl oder Leistungsevaluierung.
- Geringes Risiko: Transparenzpflichten, etwa Hinweise bei KI-generierten Texten oder Chatbots.
- Nicht regulierte KI-Systeme: Minimaler Regelungsbedarf, z. B. KI-gestützte Spamfilter.
Handlungsempfehlungen:
- Inventarisierung: Alle eingesetzten KI-Systeme erfassen.
- Rollen klären: Bestimmen, ob das Unternehmen Anbieter oder Nutzer ist.
- Risikobewertung: Einstufung der Systeme gemäß ihrem Einsatzbereich.
- Pflichten erfüllen: Transparenz, Datenschutz, Betriebsratsbeteiligung und Schulungen sicherstellen.
Weitere Informationen und eine umfassende Übersicht bietet das Merkblatt der BDA.
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