05.08.2020
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GoBD: Zwei neue Leitfäden erschienen

Über die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) hatten wir in letzter Zeit mehrfach berichtet.

Die GoBD gelten ursprünglich verbindlich seit Anfang 2015 für alle bilanzierenden Unternehmen sowie für Einnahmen-Überschuss-Ermittler. Mit Schreiben vom 11. Juli 2019 hatte das BMF eine überarbeitete Fassung vorgelegt. Die neuen GoBD gelten seit Anfang 2020. Änderungen bzw. Ergänzungen gab es insbesondere zu den Themen:

  • GoBD in Kleinstunternehmen
  • cloudbasierte Software
  • Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle
  • Grundaufzeichnungen
  • gemeinsame Aufzeichnung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen
  • identische Mehrstücke derselben Belegart, hybride Formate
  • mobilen Scannen
  • Aufbewahrung im Inhouse-Format
  • Einschränkung des Datenzugriffs nach einem Systemwechsel

Die AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung) hat nun ihren Praxisleitfaden von 2018 aktualisiert und die Änderungen aus dem GoBD-Schreiben des BMF eingearbeitet (textliche Änderungen in blau).

Auch die Steuerkanzlei PSP München und der IT-Dienstleister Zöller & Partner haben ihren gemeinsamen Leitfaden überarbeitet.

Wir stellen Ihnen die überarbeiteten Leitfäden

  • „GoBD – Ein Praxisleitfaden für Unternehmen, Version 2.0, Stand Juli 2020“ und
[download id=“15108″]
  • „Die GoBD in der Praxis – Ein Leitfaden für die Unternehmenspraxis – (Version 3.2)“
[download id=“15109″]

hier zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Lena Brucato

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 / 9 58 09-222
E-Mail: brucato@bgvht.de

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